Im Laufe des Jahres wurde bei Prosegur am Standort Neu-Isenburg eine Betriebsvereinbarung zum Arbeitszeitkonto abgeschlossen. Hierbei werden Minusstunden in einem Monat mit Plusstunden in einem anderen Monat ausgeglichen.
Nach Auffasssung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes ist diese Regelung mit dem hessischen MTV und der Rahmenvereinbarung für Geld- und Wertdienste in der BRD in Bezug auf die Minusstunden nicht vereinbar.
Hiervon unabhängig ist der Verfall der Minussstunden mit Ende der BV zum Monatsende November 2021. In den vergangenen Monaten hätten nämlich keine Minusstunden abgezogen werden dürfen.
Wir raten Euch: Fordert die verrechneten Minusstunden vom Arbeitgeber zurück. ver.di-Mitglieder erhalten dafür von uns ein Formblatt per Mail. Solltet ihr das nicht erhalten haben, liegt uns wahrscheinlich keine Mail-Adresse von euch vor. Wendet euch bei Bedarf per Mail an
Download: AZK-Prosegur-N‑I