Bundestarifkommission Aviation
Tarifverhandlungen Luftsicherheit: OHNE SCHLICHTUNGSECKPUNKTE – KEIN ANGEBOT!
Für Teilzeit-Beschäftigte: Faktisch keine Mehrarbeitszuschläge!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Tarifverhandlungen zur Entgeltrunde für Luftsicherheitsfachkräfte und Servicebeschäftigte wurden am 25. und 26. Januar 2024 in Berlin fortgesetzt.
Der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) fordert von ver.di bis zum 29. Februar eine gemeinsame Beratung von Eckpunkten für ein Schlichtungsverfahren. Ohne diese Eckpunkte gebe es kein Angebot zur Lohnerhöhung. Das Angebot 4 % für 2024 und 3 % für 2025 bei einer Laufzeit von 24 Monaten stehe unter dem Vorbehalt, dass Eckpunkte zur Schlichtung beraten werden.
BDLS lehnt faktisch die Forderung nach Mehrarbeitszuschlägen ab!
Bei unserer Forderung nach Bezahlung von Mehrarbeit mit einem Zuschlag von 30 % – auch für Teilzeitbeschäftigte – gibt es faktisch keine Bewegung der Arbeitgeber. Im Gegenteil: Teilzeitbeschäftigte sollen weiter viele Stunden über ihre arbeitsvertragliche Arbeitszeit hinaus ohne Zuschläge leisten.
Vorschlag der Arbeitgeber zur Mehrarbeit ist völlig inakzeptabel!
Die Arbeitgeber haben im Laufe der Verhandlungen ihre Vorstellungen zur Regelung der Mehrarbeitszuschläge dargelegt und visualisiert. Der Vorschlag sah vor:
- Es soll ein Jahresausgleich vom 1. April bis 31. März gelten
- Für Vollzeitbeschäftigte soll alles unverändert bleiben: Zuschläge ab der 181. bzw. 209. Stunde
- Der Zuschlag soll 25 % betragen
- Für Teilzeitbeschäftigte mit 5er Tätigkeit soll ein Stundenpuffer (Überplanung) 20 % und mit 8er und 9er Tätigkeit soll er 25 % zur arbeitsvertraglichen Arbeitszeit im Monat betragen. Diese Arbeitszeit soll zuschlagsfrei erbracht werden.
Ein Mehrarbeitszuschlag soll also erst ab der 2.161. bzw. 2.461. Stunde gezahlt werden und weiterhin 25 % betragen.
Die Arbeitgeber sind der Auffassung, dass die Überplanung im Monat bis zu 20 % nach dem Manteltarifvertrag ein „Belastungsschutz“ für die Beschäftigten sei. Deshalb sieht ihr Vorschlag jetzt eine Erhöhung des „Belastungsschutzes“ für 8er und 9er Tätigkeiten auf 25 % vor. Für uns ist die Überplanung ein Belastungsschutz für die Profite der Arbeitgeber.
Die ver.di Tarifkommission hat den Vorschlag abgelehnt und versucht alternative Möglichkeiten aufzuzeigen. Unsere Vorschläge lehnten die Arbeitgeber ab!
Arbeitgeber wollen Eckpunkte für eine Schlichtung bis zum 29.02.2024 beraten!
Die Arbeitgeber machen ein Angebot zur Lohnerhöhung nach wie vor von der Diskussion von Eckpunkten für eine Schlichtung abhängig. Die Tarifkommission von ver.di hat deutlich gemacht, dass ein Schlichtungszwang keine Lösung bringt, weil ein Schlichtungsspruch nicht verbindlich für die Tarifvertragsparteien sein kann. Die Verantwortung tragen die Tarifvertragsparteien, um einen Tarifkonflikt zu lösen und dafür gibt es im kollektiven Arbeitsrecht Regelungsmechanismen und diese gelte es auszuschöpfen.
Die Forderungshöhe berücksichtigt den Kaufkraftverlust durch die Inflation und beinhaltet einen Lohnzuwachs. Die starken Preissteigerungen bei Lebensmitteln und der Energie belasten unseren Geldbeutel. Unser Ziel ist es den Kaufkraftverlust nachhaltig auszugleichen, um der Inflation dauerhaft insbesondere bei den unteren Entgeltgruppen entgegenzuwirken. Das kommt auch durch unsere Forderungen zum Ausdruck. Das angedachte Angebot der Arbeitgeber ist davon weit weg. Wir fordern die Arbeitgeber nachdrücklich auf, endlich ein verhandlungsfähiges Angebot ohne Vorbedingungen vorzulegen.
Wir werden für unsere Forderungen kämpfen!
Unsere Forderungen sind:
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GUTE LEUTE – GUTE ARBEIT – GUTES GELD
Download: Tarifinfo 2 – BDLS ETV
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