Luftsicherheit – BDLS provoziert harte Auseinandersetzung

Bundestarifkommission Aviation

Tarifverhandlungen Luftsicherheit: OHNE SCHLICHTUNGSECKPUNKTE – KEIN ANGEBOT!

Für Teilzeit-Beschäftigte: Faktisch keine Mehrarbeitszuschläge!

Jetzt müs­sen die Beschäf­tig­ten aktiv werden!

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,

die Tarif­ver­hand­lun­gen zur Ent­gelt­run­de für Luft­si­cher­heits­fach­kräf­te und Ser­vice­be­schäf­tig­te wur­den am 25. und 26. Janu­ar 2024 in Ber­lin fortgesetzt.

Der Bun­des­ver­band der Luft­si­cher­heits­un­ter­neh­men (BDLS) for­dert von ver.di bis zum 29. Febru­ar eine gemein­sa­me Bera­tung von Eck­punk­ten für ein Schlich­tungs­ver­fah­ren. Ohne die­se Eck­punk­te gebe es kein Ange­bot zur Lohn­er­hö­hung. Das Ange­bot 4 % für 2024 und 3 % für 2025 bei einer Lauf­zeit von 24 Mona­ten ste­he unter dem Vor­be­halt, dass Eck­punk­te zur Schlich­tung bera­ten werden.

BDLS lehnt faktisch die Forderung nach Mehrarbeitszuschlägen ab!

Bei unse­rer For­de­rung nach Bezah­lung von Mehr­ar­beit mit einem Zuschlag von 30 % – auch für Teil­zeit­be­schäf­tig­te – gibt es fak­tisch kei­ne Bewe­gung der Arbeit­ge­ber. Im Gegen­teil: Teil­zeit­be­schäf­tig­te sol­len wei­ter vie­le Stun­den über ihre arbeits­ver­trag­li­che Arbeits­zeit hin­aus ohne Zuschlä­ge leisten.

Vorschlag der Arbeitgeber zur Mehrarbeit ist völlig inakzeptabel!

Die Arbeit­ge­ber haben im Lau­fe der Ver­hand­lun­gen ihre Vor­stel­lun­gen zur Rege­lung der Mehr­ar­beits­zu­schlä­ge dar­ge­legt und visua­li­siert. Der Vor­schlag sah vor:

  • Es soll ein Jah­res­aus­gleich vom 1. April bis 31. März gelten
  • Für Voll­zeit­be­schäf­tig­te soll alles unver­än­dert blei­ben: Zuschlä­ge ab der 181. bzw. 209. Stunde
  • Der Zuschlag soll 25 % betragen
  • Für Teil­zeit­be­schäf­tig­te mit 5er Tätig­keit soll ein Stun­den­puf­fer (Über­pla­nung) 20 % und mit 8er und 9er Tätig­keit soll er 25 % zur arbeits­ver­trag­li­chen Arbeits­zeit im Monat betra­gen. Die­se Arbeits­zeit soll zuschlags­frei erbracht werden.

Ein Mehr­ar­beits­zu­schlag soll also erst ab der 2.161. bzw. 2.461. Stun­de gezahlt wer­den und wei­ter­hin 25 % betragen.

Die Arbeit­ge­ber sind der Auf­fas­sung, dass die Über­pla­nung im Monat bis zu 20 % nach dem Man­tel­ta­rif­ver­trag ein „Belas­tungs­schutz“ für die Beschäf­tig­ten sei. Des­halb sieht ihr Vor­schlag jetzt eine Erhö­hung des „Belas­tungs­schut­zes“ für 8er und 9er Tätig­kei­ten auf 25 % vor. Für uns ist die Über­pla­nung ein Belas­tungs­schutz für die Pro­fi­te der Arbeitgeber.

Die ver.di Tarif­kom­mis­si­on hat den Vor­schlag abge­lehnt und ver­sucht alter­na­ti­ve Mög­lich­kei­ten auf­zu­zei­gen. Unse­re Vor­schlä­ge lehn­ten die Arbeit­ge­ber ab!

Arbeitgeber wollen Eckpunkte für eine Schlichtung bis zum 29.02.2024 beraten!

Die Arbeit­ge­ber machen ein Ange­bot zur Lohn­er­hö­hung nach wie vor von der Dis­kus­si­on von Eck­punk­ten für eine Schlich­tung abhän­gig. Die Tarif­kom­mis­si­on von ver.di hat deut­lich gemacht, dass ein Schlich­tungs­zwang kei­ne Lösung bringt, weil ein Schlich­tungs­spruch nicht ver­bind­lich für die Tarif­ver­trags­par­tei­en sein kann. Die Ver­ant­wor­tung tra­gen die Tarif­ver­trags­par­tei­en, um einen Tarif­kon­flikt zu lösen und dafür gibt es im kol­lek­ti­ven Arbeits­recht Rege­lungs­me­cha­nis­men und die­se gel­te es auszuschöpfen.

Wir for­dern 2,80 mehr!

Die For­de­rungs­hö­he berück­sich­tigt den Kauf­kraft­ver­lust durch die Infla­ti­on und beinhal­tet einen Lohn­zu­wachs. Die star­ken Preis­stei­ge­run­gen bei Lebens­mit­teln und der Ener­gie belas­ten unse­ren Geld­beu­tel. Unser Ziel ist es den Kauf­kraft­ver­lust nach­hal­tig aus­zu­glei­chen, um der Infla­ti­on dau­er­haft ins­be­son­de­re bei den unte­ren Ent­gelt­grup­pen ent­ge­gen­zu­wir­ken. Das kommt auch durch unse­re For­de­run­gen zum Aus­druck. Das ange­dach­te Ange­bot der Arbeit­ge­ber ist davon weit weg. Wir for­dern die Arbeit­ge­ber nach­drück­lich auf, end­lich ein ver­hand­lungs­fä­hi­ges Ange­bot ohne Vor­be­din­gun­gen vorzulegen.

Wir werden für unsere Forderungen kämpfen!

Unse­re For­de­run­gen sind:
  • Erhö­hung der Stun­den­ent­gel­te um 2,80 € für alle Ent­gelt­grup­pen bei einer Lauf­zeit von 12 Monaten
  • Zuschlä­ge für Mehr­ar­beit auf 30 % anhe­ben, ab der 1. Stun­de, die über die indi­vi­du­el­le arbeits­ver­trag­li­che monat­li­che Arbeits­zeit hinausgeht
  • Erhö­hung der Funktionszulagen
  • Erhö­hung der Monats­ent­gel­te für die ope­ra­tiv täti­gen betrieb­li­chen Beschäf­tig­ten ent­spre­chend der Anhe­bung der Stun­den­ent­gel­te der Sicherheitskräfte

 

Jetzt gemeinsam aktiv werden!

Eine harte Haltung erfordert eine starke Antwort!

Wichtig ist: Mitmachen – Mitglied werden!

GUTE LEUTE – GUTE ARBEIT – GUTES GELD

Down­load: Tarif­in­fo 2 – BDLS ETV

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