Gleich für zwei Tarifbereiche wurde die Tarifbindung wieder für die allermeisten Beschäftigtengruppen gesichert. Sowohl im Wach- und Sicherheitsgewerbe, als auch in der Luftsicherheit wurden die Tarifverträge wieder für alle Arbeitgeber verbindlich gemacht.
Sicherheitsgewerbe
Bereits am 11. August wurde die Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen rückwirkend zum Jahresanfang für allgemeinverbindlich erklärt. Rechtsgrundlage ist § 5 Tarifvertragsgesetz. Am 5. September erfolgte dann endlich die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Damit sind jetzt auch alle Firmen gesetzlich an diesen Tarifvertrag gebunden, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband BDSW sind. Deshalb haben auch die Mitarbeiter in diesen Firmen Anspruch auf die Tariferhöhung vom 1. März, und somit auf mindestens 13,90 € Stundenlohn, in vielen Fällen auch deutlich höher.
Allen betroffenen Sicherheitsleuten raten wir, auszurechnen, wieviel Geld ihr noch zu bekommen habt, und dies beim Arbeitgeber schriftlich einzufordern. ver.di-Mitglieder erhalten laut unserer Satzung Rechtsschutz. Wir unterstützen Euch also dabei, den Tariflohn auch tatsächlich zu bekommen. Meldet Euch bei uns!
Luftsicherheit
Auch für die Sicherheits- und Servicekräfte an den Flughäfen gelten jetzt wieder die Tarifverträge zwischen ver.di und dem BDLS. Auch dieser wurde auf Antrag des BDLS und ver.di verbindlich gemacht. Hier ist die Rechtsgrundlage das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Auf Basis dessen wurde die „Dritte Verkehrsflughäfen-Sicherheitskräftearbeitsbedingungenverordnung – 3. VFlughSiKArbbV“ erlassen. Die Rechtsverordnung bindet, über § 7 AEntG, alle in- und ausländischen Sicherheitsdienstleister an den Verkehrsflughäfen (und Flächen, auf denen das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) Anwendung findet), die Sicherheitsmaßnahmen nach dem LuftSiG sowie Service- und Fluggastdienste durchzuführen, sowie alle privaten und öffentlichen Auftraggeber an die Mindeststundengrundlöhne des Tarifvertrages
Genaueres erfahrt Ihr auch hier von uns, oder vom ver.di-Rechtsschutz.
Vorgehen gegen Schwarze Schafe
Weiterhin gilt: Wir setzen uns für tarifgerechte Entlohnung ein. Hinweisen die wir von Betriebsräten und unseren Mitgliedern erhalten, gehen wir nach. Schwarze Schafe in der Branche machen wir kenntlich und sorgen dafür, dass der hart erkämpfte Flächentarifvertrag von allen Firmen in der Branche eingehalten wird!
Wir möchten Euch nicht nur über Missstände informieren, sondern auch ermutigen, Missstände bei Euren Vertrauensleuten, Betriebsräten und eurer Gewerkschaft ver.di anzuzeigen. Alle die sich nicht an die Spielregeln der Tariflandschaft halten, werden zur Anzeige gebracht.
Übrigens: Das Arbeitnehmerentsendegesetz richtet sich nicht nur an Arbeitgeber, sondern auch an Auftraggeber, die Sicherheitsdienstleistungen an Verkehrsflughäfen vergeben.
Somit unterliegen private Unternehmer und öffentliche Vergabestellen einer besonderen Prüfverpflichtung. Der Zoll prüft, ob der Auftraggeber an der Mindestlohnunterschreitung „beteiligt“ war, wenn ein Sicherheitsdienstleister an Verkehrsflughäfen seinen Beschäftigten nicht den Branchenmindestlohn nach der Verkehrsflughäfen-Sicherheitskräftearbeitsbedingungenverordnung zahlt. An einer Unterschreitung kann sich der Auftraggeber dadurch beteiligen, dass er dem Sicherheitsdienstleister wissentlich oder durch fahrlässiges Nichtwissen den Zuschlag erteilt hat.
Konsequenzen
Verstöße gegen das AEntG können sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch eine Straftat darstellen.
Bis 500.000 Euro Bußgeld:
Verstöße gegen die zwingenden Arbeitsbedingungen, den Branchenmindestlohn oder die Beitragsleistung; dies gilt auch bei der Beauftragung eines Arbeitgebers, der einen solchen Verstoß begeht.
Bis 25.000 Euro Bußgeld:
- Verstöße gegen Duldungspflichten bei Kontrollen der FKS;
- Verstöße bei der Datenübermittlung;
- Verstöße bei Aufzeichnungspflichten (tägliche Arbeitszeit) und Aufbewahrungspflichten;
- Verstöße bei den Bereithaltungspflichten lohnrelevanter Unterlagen.
Bei Bußgeldern ab 200 Euro
erfolgt ein Eintrag in das Gewerbezentralregister.
Ab einem Bußgeld von 2.500 Euro
droht ein mehrjähriger Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Ferner sind Strafanzeigen wegen Lohnwucher (§ 291 StGB) oder Leistungsbetrug (§ 263 StGB) möglich. Bei einer Verurteilung drohen hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen.
Tariftreue bleibt Thema
Die Allgemeinverbindlichkeit schützt Arbeitnehmer*innen in nicht-tarifgebundenen Firmen vor Lohndumping. Genauso schützt sie die Beschäftigten in tariftreuen Unternehmen. Nachteilig ist jedoch, dass sich die Allgemeinverbindlichkeiten immer erst nachträglich erteilen lassen. So vergehen Monate, bis unsere Mitglieder in nicht-tarifgebundenen Firmen wieder unter den Schutz der Tarifverträge kommen.
Dagegen helfen könnte ein Tariftreuegesetz. In Hessen arbeitet das Wirtschaftsministerium gerade an einem Entwurf für ein solches Gesetz. Die DGB-Gewerkschaften versuchen darauf hinzuwirken, dass Eure Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dieses Gesetz würde für alle Aufträge des Landes gelten, und könnte auch auf die Städte, Gemeinden und Landkreise erweitert werden. Das bisherige Gesetz war leider sehr zahnlos.
Auf Bundesebene gibt es bisher kein Tariftreuegesetz. Ein solches war im Koalitionsvertrag vorgesehen. Entsprechend hat Bundearbeitsminister Heil (SPD) einen Gesetzentwurf erarbeitet. Es ist aus gewerkschaftlicher Sicht das wichtigste Projekt der Ampelregierung, das Tariftreuegesetz zugunsten von Millionen Beschäftigten. Es würde ihnen gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen sichern.
Das von FDP-Chef Christian Lindner geführte Bundesfinanzministerium blockiert die Vorlage aber unter Verweis auf „steigende Bürokratie.“
„Mit ihrer Blockadehaltung sind die Liberalen zu einem echten wirtschaftspolitischen Standortrisiko für Deutschland geworden. Ob Schuldenbremse, Rente oder Löhne – es geht der FDP nur noch darum, die Interessen ihrer Klientel gegen Millionen von Menschen durchzusetzen, die auf auskömmliche Löhne und einen funktionierenden Staat angewiesen sind.“
Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender
Mehr zu unseren Positionen zum Tariftreuegesetz auf verdi.de.