Tarifverträge wieder verbindlich

Gleich für zwei Tarif­be­rei­che wur­de die Tarif­bin­dung wie­der für die aller­meis­ten Beschäf­tig­ten­grup­pen gesi­chert. Sowohl im Wach- und Sicher­heits­ge­wer­be, als auch in der Luft­si­cher­heit wur­den die Tarif­ver­trä­ge wie­der für alle Arbeit­ge­ber ver­bind­lich gemacht.

Sicherheitsgewerbe

Bereits am 11. August wur­de die All­ge­mein­ver­bind­lich­keit  des Ent­gelt­ta­rif­ver­tra­ges für Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen in Hes­sen rück­wir­kend zum Jah­res­an­fang für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt. Rechts­grund­la­ge ist § 5 Tarif­ver­trags­ge­setz. Am 5. Sep­tem­ber erfolg­te dann end­lich die Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­an­zei­ger. Damit sind jetzt auch alle Fir­men gesetz­lich an die­sen Tarif­ver­trag gebun­den, die nicht Mit­glied im Arbeit­ge­ber­ver­band BDSW sind. Des­halb haben auch die Mit­ar­bei­ter in die­sen Fir­men Anspruch auf die Tarif­er­hö­hung vom 1. März, und somit auf min­des­tens 13,90 € Stun­den­lohn, in vie­len Fäl­len auch deut­lich höher.

Allen betrof­fe­nen Sicher­heits­leu­ten raten wir, aus­zu­rech­nen, wie­viel Geld ihr noch zu bekom­men habt, und dies beim Arbeit­ge­ber schrift­lich ein­zu­for­dern. ver.di-Mitglieder erhal­ten laut unse­rer Sat­zung Rechts­schutz. Wir unter­stüt­zen Euch also dabei, den Tarif­lohn auch tat­säch­lich zu bekom­men. Mel­det Euch bei uns!

Luftsicherheit

Auch für die Sicher­heits- und Ser­vice­kräf­te an den Flug­hä­fen gel­ten jetzt wie­der die Tarif­ver­trä­ge zwi­schen ver.di und dem BDLS. Auch die­ser wur­de auf Antrag des BDLS und ver.di ver­bind­lich gemacht. Hier ist die Rechts­grund­la­ge das Arbeit­neh­mer­ent­sen­de­ge­setz (AEntG). Auf Basis des­sen wur­de die „Drit­te Ver­kehrs­flug­hä­fen-Sicher­heits­kräf­te­ar­beits­be­din­gun­gen­ver­ord­nung – 3. VFlugh­SiK­ArbbV“ erlas­sen. Die Rechts­ver­ord­nung bin­det, über § 7 AEntG, alle in- und aus­län­di­schen Sicher­heits­dienst­leis­ter an den Ver­kehrs­flug­hä­fen (und Flä­chen, auf denen das Luft­si­cher­heits­ge­setz (Luft­SiG) Anwen­dung fin­det), die Sicher­heits­maß­nah­men nach dem Luft­SiG sowie Ser­vice- und Flug­gast­diens­te durch­zu­füh­ren, sowie alle pri­va­ten und öffent­li­chen Auf­trag­ge­ber an die Min­dest­stun­den­grund­löh­ne des Tarifvertrages

Genaue­res erfahrt Ihr auch hier von uns, oder vom ver.di-Rechtsschutz.

Vorgehen gegen Schwarze Schafe

Wei­ter­hin gilt: Wir set­zen uns für tarif­ge­rech­te Ent­loh­nung ein. Hin­wei­sen die wir von Betriebs­rä­ten und unse­ren Mit­glie­dern erhal­ten, gehen wir nach. Schwar­ze Scha­fe in der Bran­che machen wir kennt­lich und sor­gen dafür, dass der hart erkämpf­te Flä­chen­ta­rif­ver­trag von allen Fir­men in der Bran­che ein­ge­hal­ten wird!

Wir möch­ten Euch nicht nur über Miss­stän­de infor­mie­ren, son­dern auch ermu­ti­gen, Miss­stän­de bei Euren Ver­trau­ens­leu­ten, Betriebs­rä­ten und eurer Gewerk­schaft ver.di anzu­zei­gen. Alle die sich nicht an die Spiel­re­geln der Tarif­land­schaft hal­ten, wer­den zur Anzei­ge gebracht.

Übri­gens: Das Arbeit­neh­mer­ent­sen­de­ge­setz rich­tet sich nicht nur an Arbeit­ge­ber, son­dern auch an Auf­trag­ge­ber, die Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen an Ver­kehrs­flug­hä­fen vergeben.

Somit unter­lie­gen pri­va­te Unter­neh­mer und öffent­li­che Ver­ga­be­stel­len einer beson­de­ren Prüf­ver­pflich­tung. Der Zoll prüft, ob der Auf­trag­ge­ber an der Min­dest­lohn­un­ter­schrei­tung „betei­ligt“ war, wenn ein Sicher­heits­dienst­leis­ter an Ver­kehrs­flug­hä­fen sei­nen Beschäf­tig­ten nicht den Bran­chen­min­dest­lohn nach der Ver­kehrs­flug­hä­fen-Sicher­heits­kräf­te­ar­beits­be­din­gun­gen­ver­ord­nung zahlt. An einer Unter­schrei­tung kann sich der Auf­trag­ge­ber dadurch betei­li­gen, dass er dem Sicher­heits­dienst­leis­ter wis­sent­lich oder durch fahr­läs­si­ges Nicht­wis­sen den Zuschlag erteilt hat.

Konsequenzen

Ver­stö­ße gegen das AEntG kön­nen sowohl eine Ord­nungs­wid­rig­keit als auch eine Straf­tat darstellen.

Bis 500.000 Euro Bußgeld:
Ver­stö­ße gegen die zwin­gen­den Arbeits­be­din­gun­gen, den Bran­chen­min­dest­lohn oder die Bei­trags­leis­tung; dies gilt auch bei der Beauf­tra­gung eines Arbeit­ge­bers, der einen sol­chen Ver­stoß begeht.

Bis 25.000 Euro Bußgeld:

  • Ver­stö­ße gegen Dul­dungs­pflich­ten bei Kon­trol­len der FKS;
  • Ver­stö­ße bei der Datenübermittlung;
  • Ver­stö­ße bei Auf­zeich­nungs­pflich­ten (täg­li­che Arbeits­zeit) und Aufbewahrungspflichten;
  • Ver­stö­ße bei den Bereit­hal­tungs­pflich­ten lohn­re­le­van­ter Unterlagen.

Bei Buß­gel­dern ab 200 Euro

erfolgt ein Ein­trag in das Gewerbezentralregister.

Ab einem Buß­geld von 2.500 Euro
droht ein mehr­jäh­ri­ger Aus­schluss von der Teil­nah­me an öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen. Fer­ner sind Straf­an­zei­gen wegen Lohn­wu­cher (§ 291 StGB) oder Leis­tungs­be­trug (§ 263 StGB) mög­lich. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen hohe Geld­stra­fen und sogar Freiheitsstrafen.

Tariftreue bleibt Thema

Die All­ge­mein­ver­bind­lich­keit schützt Arbeitnehmer*innen in nicht-tarif­ge­bun­de­nen Fir­men vor Lohn­dum­ping. Genau­so schützt sie die Beschäf­tig­ten in tarif­treu­en Unter­neh­men. Nach­tei­lig ist jedoch, dass sich die All­ge­mein­ver­bind­lich­kei­ten immer erst nach­träg­lich ertei­len las­sen. So ver­ge­hen Mona­te, bis unse­re Mit­glie­der in nicht-tarif­ge­bun­de­nen Fir­men wie­der unter den Schutz der Tarif­ver­trä­ge kommen.

Dage­gen hel­fen könn­te ein Tarif­treue­ge­setz. In Hes­sen arbei­tet das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um gera­de an einem Ent­wurf für ein sol­ches Gesetz. Die DGB-Gewerk­schaf­ten ver­su­chen dar­auf hin­zu­wir­ken, dass Eure Bedürf­nis­se berück­sich­tigt wer­den. Die­ses Gesetz wür­de für alle Auf­trä­ge des Lan­des gel­ten, und könn­te auch auf die Städ­te, Gemein­den und Land­krei­se erwei­tert wer­den. Das bis­he­ri­ge Gesetz war lei­der sehr zahnlos.

Auf Bun­des­ebe­ne gibt es bis­her kein Tarif­treue­ge­setz. Ein sol­ches war im Koali­ti­ons­ver­trag vor­ge­se­hen. Ent­spre­chend hat Bun­de­ar­beits­mi­nis­ter Heil (SPD) einen Gesetz­ent­wurf erar­bei­tet. Es ist aus gewerk­schaft­li­cher Sicht das wich­tigs­te Pro­jekt der Ampel­re­gie­rung, das Tarif­treue­ge­setz zuguns­ten von Mil­lio­nen Beschäf­tig­ten. Es wür­de ihnen gute Löh­ne und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen sichern.

Das von FDP-Chef Chris­ti­an Lind­ner geführ­te Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um blo­ckiert die Vor­la­ge aber unter Ver­weis auf „stei­gen­de Bürokratie.“

„Mit ihrer Blo­cka­de­hal­tung sind die Libe­ra­len zu einem ech­ten wirt­schafts­po­li­ti­schen Stand­ort­ri­si­ko für Deutsch­land gewor­den. Ob Schul­den­brem­se, Ren­te oder Löh­ne – es geht der FDP nur noch dar­um, die Inter­es­sen ihrer Kli­en­tel gegen Mil­lio­nen von Men­schen durch­zu­set­zen, die auf aus­kömm­li­che Löh­ne und einen funk­tio­nie­ren­den Staat ange­wie­sen sind.“
Frank Wer­ne­ke, ver.di-Vorsitzender

Mehr zu unse­ren Posi­tio­nen zum Tarif­treue­ge­setz auf verdi.de.