Erkrankung mit COVID-19 am Arbeitsplatz

Eine COVID-19-Erkran­kung am Arbeits­platz kann einen Ver­si­che­rungs­fall der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung dar­stel­len, für deren Bear­bei­tung die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten oder Unfall­kas­sen zustän­dig sind.

Sozia­le, medi­zi­ni­sche und pfle­ge­ri­sche Beru­fe haben das höchs­te Risi­ko an Covid-19 zu erkran­ken. Das ist wenig über­ra­schend, denn natur­ge­mäß ist man dabei in engem Kon­takt zu ande­ren Men­schen. z.B. im Ret­tungs­dienst, im Kran­ken­haus oder in Alten- und Pfle­ge­hei­men. Das Sicher­heits­ge­wer­be mit der Berufs­grup­pe „Objekt‑, Wer­te- und Per­so­nen­schutz“ liegt nach den Sozia­len Beru­fen und nach der Haus­wirt­schaft  an qua­si an drit­ter Stel­le. (Hin­ter­grund: Erhe­bung zu Coro­na-Fäl­len: Sozia­le Beru­fe beson­ders gefähr­det | tagesschau.de). Das dürf­te auch mit den oft nach­läs­si­gen Arbeits­schutz­stan­dards man­cher Arbeit­ge­ber zusammenhängen.

ver.di setzt sich dafür ein, dass COVID-19 als Berufs­krank­heit aner­kannt wird und zwar nicht nur bei medi­zi­ni­schen und pfle­ge­ri­schen Tätigkeiten.

Bei Beschäf­tig­ten, die durch ihre Tätig­keit am Arbeits­platz mit COVID-19 erkran­ken, soll­te unbe­dingt eine Mel­dung an den zustän­di­gen Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger (im Sicher­heits­ge­wer­be i.d.R. die vbg) erfol­gen. Die Arbeit­ge­ber haben gem. § 193 Abs. 2 SGB VII und § 16 Bio­StoffV hier eine Anzei­ge­pflicht, wenn Anhalts­punk­te für eine Berufs­er­kran­kung vor­lie­gen. Dies wird jedoch häu­fig nicht vor­ge­nom­men bei Betrie­ben und Ein­rich­tun­gen, die nicht zum Gesund­heits­dienst, der Wohl­fahrts­pfle­ge und Labo­ra­to­ri­en gehö­ren. Dies mit der Begrün­dung, das COVID-19 nur in aus­ge­wähl­ten Berei­chen eine Aner­ken­nung als Berufs­krank­heit erhält.

Die Mel­dung kann des­halb auch von den Beschäf­tig­ten selbst vor­ge­nom­men werden.

Da es immer noch kei­ne wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­se über COVID-19 und deren (Langzeit-)Folgeerkrankungen gibt, ist es umso wich­ti­ger, die Mel­dun­gen vorzunehmen.

In unse­ren bei­den Fly­ern – eine Kurz- und eine Lang­ver­si­on – haben wir daher die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen für die Beschäf­tig­ten zusammengetragen.

Down­load: In­for­ma­tio­nen für Be­schäf­tig­te – Er­kran­kung mit CO­VI­D‑19 am Ar­beits­platz (lang)

Down­load: In­for­ma­tio­nen für Be­schäf­tig­te – Er­kran­kung mit CO­VI­D‑19 am Ar­beits­platz – Was ist zu tun? (kurz)