Die ersten Ablehnungen sind da – Fristen laufen!
Die ersten ver.di-Mitglieder haben sich bei uns gemeldet: Die Frasec hat den Beschäftigten Widersprüche zu den Geltendmachungen der Feiertagszuschläge für Oster- und Pfingstsonntag ausgehändigt. Erneut bezieht sich die Frasec darin auf eine Mitteilung an die Gewerkschaft, die für die Aufkündigung einer langjährigen betrieblichen Übung eben nicht ausreicht!
Ab dem Datum der Zustellung des Widerspruchs durch die Frasec, läuft jetzt eine dreimonatige Frist. Innerhalb dieser drei Monate müssen die Betroffenen Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Ab damit zu ver.di!
ver.di-Mitglieder erhalten natürlich von uns gewerkschaftlichen Rechtsschutz.
Bitte meldet Euch dazu in unserem Fachbereichsbüro. Wir erklären Euch dann alles Weitere.
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Fachbereich 13 Besondere Dienstleistungen
Tel.: 0 69 – 25 69 – 14 61
Fax: 0 69 – 25 69 – 14 69
Wilhelm-Leuschner-Str. 69–77
60329 Frankfurt/M.
Erreichbarkeit: Mo-Do: 8 bis 15 Uhr, Fr: 8 bis 12 Uhr
Keine Angst vor der eigenen Courage!
„Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“ Das mag in vielen Dingen des Lebens funktionieren, aber bestimmt nicht, wenn man sich mit dem Arbeitgeber auseinander setzt. Hier müssen wir gemeinsam Rückgrat beweisen und für unser gutes Recht energisch eintreten.