Geltendmachungen bei Frasec

Die ersten Ablehnungen sind da – Fristen laufen!

Ablehnung der Geltendmachung von Feier­tags­­zuschlägen durch Frasec
Ableh­nung einer Gel­tend­ma­chung von Fei­er­tags­zu­schlä­gen durch Frasec

Die ers­ten ver.di-Mitglieder haben sich bei uns gemel­det: Die Frasec hat den Beschäf­tig­ten Wider­sprü­che zu den Gel­tend­ma­chun­gen der Fei­er­tags­zu­schlä­ge für Oster- und Pfingst­sonn­tag aus­ge­hän­digt. Erneut bezieht sich die Frasec dar­in auf eine Mit­tei­lung an die Gewerk­schaft, die für die Auf­kün­di­gung einer lang­jäh­ri­gen betrieb­li­chen Übung eben nicht ausreicht!

Ab dem Datum der Zustel­lung des Wider­spruchs durch die Frasec, läuft jetzt eine drei­mo­na­ti­ge Frist. Inner­halb die­ser drei Mona­te müs­sen die Betrof­fe­nen Kla­ge beim Arbeits­ge­richt einreichen.

Ab damit zu ver.di!

ver.di-Mitglieder erhal­ten natür­lich von uns gewerk­schaft­li­chen Rechtsschutz.

Bit­te mel­det Euch dazu in unse­rem Fach­be­reichs­bü­ro. Wir erklä­ren Euch dann alles Weitere.

Ver­ein­te Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft ver.di
Fach­be­reich 13 Beson­de­re Dienstleistungen
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Keine Angst vor der eigenen Courage!

Logo des ver.di-Rechtsschutzes„Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“ Das mag in vie­len Din­gen des Lebens funk­tio­nie­ren, aber bestimmt nicht, wenn man sich mit dem Arbeit­ge­ber aus­ein­an­der setzt. Hier müs­sen wir gemein­sam Rück­grat bewei­sen und für unser gutes Recht ener­gisch eintreten.