Feiertagszuschläge bei Frasec – so geht’s nicht!

Zuschläge FrasecLie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,

wie ihr wisst, hat die FraSec seit vie­len Jah­ren für Arbeit am Oster­sonn­tag und am Pfingst­sonn­tag den Fei­er­tags­zu­schlag in Höhe von 100% gezahlt. Es han­delt sich dabei um eine über­ta­rif­li­che Leis­tung. Dies war auch der FraSec defi­ni­tiv so bekannt.

Mit der Abrech­nung der Zuschlä­ge für den Monat März muss­ten wir fest­stel­len, dass nur noch der tarif­li­che Sonn­tags­zu­schlag in Höhe von 25% für den Oster­sonn­tag gezahlt wur­de. Eine Vor­ankün­di­gung zur Absen­kung der Zuschlä­ge sei­tens der FraSec gab es nicht.

Die FraSec muss daher die Fei­er­tags­zu­schlä­ge für Oster­sonn­tag und Pfingst­sonn­tag in Höhe von 100% wei­ter bezahlen.

Wir haben bereits die Geschäfts­lei­tung der FraSec zur Zah­lung der Fei­er­tags­zu­schlä­ge an Oster- und Pfingst­sonn­tag auf­ge­for­dert. Soll­te sich hier nichts tun, wer­den wir euch eine Mus­ter­gel­tend­ma­chung für die feh­len­den Zuschlä­ge zur Ver­fü­gung stellen.

Wir wer­den dies für ver.di Mit­glie­der zur Not auch vor dem Arbeits­ge­richt einklagen!

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