Der Tarifausschuss des Landes Hessen hat am 13. Juni empfohlen, den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen, vom 7. November 2018 – gültig ab 1. Januar 2019, rückwirkend zum Jahresbeginn wieder für allgemeinverbindlich zu erklären.
Wir hatten schon im Februar darüber berichtet: Gemeinsam mit dem BDSW hatten wir erneut die Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages beantragt. Am 13. Juni tagte nun der Tarifausschuss beim zuständigen „Hessischen Ministerium für Soziales und Integration“ und empfahl den Tarifvertrag erneut für Allgemeinverbindlich zu erklären. Im wesentlichen werden wohl wieder die gleichen Entgeltgruppen allgemeinverbindlich wie beim letzten Jahr.
Unabhängig von der Zugehörigkeit des Arbeitgebers zum BDSW müssen dann alle Unternehmen den hessischen Tarif im Rahmen der Allgemeinverbindlicherklärung bezahlen. Davon profitieren alle Sicherheitsmitarbeiter in Hessen. So kann der Wettbewerb nicht auf dem Weg der billigsten Löhne ausgetragen werden.
Der Minister muss nun die Allgemeinverbindlichkeit noch ausfertigen und unterschreiben. Danach erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Erst dann gilt die Allgemeinverbindlichkeit formal. Wir rechnen fest damit, dass das Ministerium der Empfehlung des Tarifausschusses folgt.
Sicherheitsmitarbeiter in nicht-tarifgebundenen Betrieben, die nicht nach Tarif bezahlt werden, sollten spätestens jetzt die Bezahlung nach Tarif von ihrem Arbeitgeber fordern. Ansonsten kappen die Ausschlussfristen den eigentlich rückwirkend zum Jahresende bestehenden Anspruch!
Es dauert…
Ein Wermutstropfen dieser an sich erfreulichen Nachricht sind erneut die langen Bearbeitungszeiten im HMSI. Während in den meisten anderen Bundesländern die AVEs längst erklärt und in Kraft getreten sind, braucht man in Hessen geschlagene vier Monate, um überhaupt eine Sitzung des Tarifausschusses anzusetzen. Jetzt müssen wir noch auf den Minister warten. Hoffentlich beschleunigt das Ministerium in der Zukunft mal seine internen Abläufe. Ein paar Tausend Arbeitnehmer*innen warten seit Anfang Februar auf die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags. Jeder Tag, der ins Land geht, kostet unsere Kolleginnen und Kollegen Geld!
2 Gedanken zu „Sicherheitsgewerbe Hessen: Allgemeinverbindlichkeit kommt wieder!“
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