Am 07.03.2018 protestierten wir gemeinsam mit aktion ./. arbeitsunrecht gegen die rechtswidrige Behinderung der Betriebsratsarbeit und die Untätigkeit der Justiz. Parallel lehnte das Frankfurter Arbeitsgericht die Zustimmung zur Kündigung des BR-Vorsitzenden ab.
Bild von Guido Jurock, ver.di ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.
Anlass war der Kammertermin beim Frankfurter Arbeitsgericht, in dem über die Kündigung des BR-Vorsitzenden verhandelt wurde. I‑SEC hatte beim Betriebsrat die Zustimmung zur Kündigung des BR-Vorsitzende beantragt aber nicht erhalten. Daraufhin sollte das Arbeitsgericht diese Zustimmung des BR ersetzen.
Dies hat das Arbeitsgericht abgelehnt!
Bereits nach 2 Minuten war der öffentliche Teil der Verhandlung beendet. Das Gericht hatte zum Sachverhalt keine Fragen mehr. Am frühen Nachmittag dann die Entscheidung: Der Antrag der I‑SEC – erneut vertreten von Rechtsanwalt Helmut Naujoks – wurde abgelehnt! Für uns nicht verwunderlich, denn die angeblichen Kündigungsgründe sind hanebüchen. Dies hat wohl auch das Arbeitsgericht so gesehen. Der Eindruck, dass unliebsame BR-Mitglieder mit zweifelhaften Methoden an ihrer Betriebsratsarbeit gehindert werden sollen ist von keinem vernünftigen Beobachter mehr von der Hand zu weisen.
Wir fordern die Geschäftsführung der I‑SEC auf, dem Kollegen umgehend wieder Zutritt zum Betrieb zu gewähren, damit er seine Arbeit als Betriebsrat fortsetzen kann!
Unterstützt wurden wir vom DGB Frankfurt, der AG „Betrieb und Gewerkschaft“ der Partei Die LINKE, Betriebsräten anderer Luftsicherheitsfirmen, Betriebsräten von travelex und vielen weiteren Unterstützern.
Vor dem Arbeitsgericht sprach der Regionsgeschäftsführer des DGB Frankfurt Philipp Jacks. Er kritisierte rechtswidrige Behinderung von Betriebsratsarbeit und betonte wie wichtig auch den Gewerkschaften die betriebliche Mitbestimmung ist.
https://youtu.be/rlbiLnmC3Gw
Im Anschluss sprach Gewerkschaftssekretärin Monika Christann für die AG „Betrieb und Gewerkschaft“ der Partei Die LINKE. Sie schilderte eindrücklich ihre Erfahrungen mit Gewerkschafts- und Betriebsrats-feindlichen Unternehmern.
https://youtu.be/2P3gD34k7Xg
Nach dem (siehe oben) kurzen Gerichtstermin zogen wir in einem Protestmarsch durch die Frankfurter Innenstadt. Viele Passanten ließen sich von uns per Flugblatt über die rechtswidrigen Behinderungen von Betriebsräten aufklären. An der Konstablerwache hielten wir noch eine Zwischenkundgebung ab.
Guido Jurock, Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Besondere Dienstleistungen von ver.di kritisierte die Geschäftsführung der I‑SEC erneut scharf. Ebenfalls kritisiert wurde die Bundespolizei, die I‑SEC beauftragt hat, der es aber scheinbar egal ist, unter welchen Bedingungen die Beschäftigten hoheitliche Aufgaben übernehmen müssen. Die massiven Probleme werden auch durch die Anforderungspraxis der Bundespolizei verursacht und von der Unternehmensführung auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen.
https://youtu.be/IE9dlt3SNYw
Im Anschluss protestierte die aktion ./. arbeitsunrecht vor der Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen die Untätigkeit der Strafverfolger bei Behinderung von Betriebsratsarbeit.
Update 12.03.2018
Auch die aktion ./. arbeitsunrecht dokumentiert die Aktion auf ihrem youtube-Kanal:
Glückwunsch an den Betriebsratsvorsitzenden der I‑SEC. Wenn ein Betriebsrat durch solche Maßnahmen der Unternehmer an der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Überwachung und Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen geschwächt wird, sollte es an der Zeit sein, dass Gewerkschaften als Tarifpartner auf eine Einhaltung von Regelungen aus Tarifverträgen hinwirken. Wenn Gewerkschaften dieses Verhalten bereits als Behinderung der Betriebsratsarbeit bewerten, dann müssten Gewerkschaften um weitere Repressalien gegenüber Betriebsräten abzuwenden, als Antragsberechtigte jeden weiteren und zusätzlichen Fall von Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §119 BetrVG zur Anzeige bringen.
Auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch.