Behinderung der Betriebsratsarbeit oder „nur“ Schlechter Verlierer?

Turbulenzen im I‑SEC-Betriebsrat.

Die Wahl ist gelau­fen, der neue BR star­tet mit der Arbeit? Lei­der nicht ganz bei I‑SEC am Flug­ha­fen. Der ehe­ma­li­ge BR-Vor­sit­zen­de ver­zö­gert die Auf­nah­me der inhalt­li­chen Arbeit mit Verfahrenstricks.

Down­load: Beschäf­tig­ten-Info I‑SEC BR-Konstituierung

Am 27. Mai 2022 hät­te es soweit sein sol­len: Die kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung des neu­en Betriebs­rats-Gre­mi­ums stand an. Die­se schei­ter­te aber, da der gesam­te Wahl­vor­stand erkrankt war. Am 2. Juni dann war es soweit, der Wahl­vor­stand hat­te (erneut) zur kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung gela­den. Der Betriebs­rat kam  zusam­men und wähl­te einen Vor­sit­zen­den und eine Stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de. Alles gut, bei der nächs­ten Sit­zung geht es rich­tig los mit der Mit­be­stim­mung? Lei­der nicht.

Nach dem Ende der Sit­zung bemän­gel­te der ehe­ma­li­ge BR-Vor­sit­zen­de (des­sen Lis­te bei die­ser Wahl deut­lich weni­ger Stim­men bekom­men hat­te), die angeb­lich fal­sche Ladung eines Ersatz­mit­glie­des. Er for­der­te den ehe­ma­li­gen Wahl­vor­stand auf, die Kon­sti­tu­ie­rung zu wie­der­ho­len. Gegen den Rat der Gewerk­schafts­ju­ris­ten folg­te der Wahl­vor­stand die­ser Auf­fas­sung und lud erneut für den 22.06. zu einer (3.) kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung ein. Die eigent­lich anbe­raum­te Sit­zung konn­te nicht statt­fin­den, auch weil die Arbeit­ge­be­rin ent­ge­gen der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen die BR-Mit­glie­der nicht frei­stell­te. Das Ergeb­nis der „3. Kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung“ war das glei­che: Vor­sit­zen­der und Stell­ver­tre­tung wur­den erneut ins Amt gewählt. Der ehem. BR-Vor­sit­zen­de nahm an der Sit­zung nicht teil.

Wie­der kam es im Anschluss zu Beschwer­den des Wahl­ver­lie­rers. Erneut wur­de die angeb­lich fal­sche Ladung eines Ersatz­mit­glie­des bemän­gelt. Wie­der for­der­te er vom ehe­ma­li­gen Vor­sit­zen­den des Wahl­vor­stan­des die Ein­be­ru­fung einer Sit­zung. Die­sem wur­de es aber offen­bar zu bunt und der lud nicht zu einer drit­ten Sit­zung ein. Dar­auf­hin erreich­te die BR-Mit­glie­der eine Mail des ehe­ma­li­gen BR-Vor­sit­zen­den selbst, ver­sandt vom Account des Wahl­vor­stan­des. Dar­in eine Ein­la­dung zu einer nun vier­ten (!) kon­sti­tu­ie­ren­den „Sit­zung“ am heu­ti­gen Don­ner­stab, den 23.06.22.

An die­ser Zusam­men­kunft nah­men nach unse­ren Infor­ma­tio­nen nur 9 Mit­glie­der des BRs teil. Der Vor­sit­zen­de und sei­ne Stell­ver­tre­tung wei­ger­ten sich an die­ser teil­zu­neh­men. Der Aus­gang: Der ehe­ma­li­ge BR-Vor­sit­zen­de ließ sich zum neu­en BR-Vor­sit­zen­den „wäh­len“. Soviel zum Argu­ment, es gin­ge ihm nur um die Rechts­si­cher­heit der Wahl…

Diese Wahl war rechtswidrig!

Der Wahl­vor­stand ist spä­tes­tens seit dem 01.06.2022 0 Uhr nicht mehr im Amt. Der neue BR hat sich am 29. Mai kon­sti­tu­iert und einen Vor­sit­zen­den gewählt. Die­ser ist (wei­ter­hin) im Amt und nur er darf zu Sit­zun­gen ein­la­den, soweit das Gesetz nicht Aus­nah­men klar benennt. Angeb­li­che Ver­fah­rens­feh­ler gehö­ren nicht dazu. Wei­te­re „Wah­len“ eines ande­ren Vor­sit­zen­den sind somit rechtswidrig!

Der ehe­ma­li­ge Wahl­vor­stand hat kei­ne Kom­pe­tenz mehr, um zu Sit­zun­gen ein­zu­la­den. Wenn ein­zel­ne BR-Mit­glie­der Beschlüs­se für ungül­tig hal­ten, kön­nen sie dage­gen vor dem Arbeits­ge­richt Kla­ge ein­rei­chen. Dies ist schein­bar aber nicht geschehen.

Die Que­re­len behin­dern mas­siv die Arbeit des neu­ge­wähl­ten Gre­mi­ums. ver.di berät inten­siv mit dem Ziel die Arbeits­fä­hig­keit des Gre­mi­ums zu gewähr­leis­ten. Die Gewerk­schaft begrüßt aus­drück­lich, dass der recht­mä­ßig gewähl­te BR-Vor­sit­zen­de und sei­ne Stell­ver­tre­tung anwalt­li­che Unter­stüt­zung hin­zu­zie­hen. Der gewerk­schaft­li­che Rechts­schutz ist invol­viert und prüft der­zeit die Anru­fung des Arbeits­ge­richts mit der Ziel­rich­tung wei­te­re Behin­de­run­gen der BR-Arbeit zu verhindern.

Wir rufen die Beschäf­tig­ten der I‑SEC auf, dem recht­mä­ßi­gen BR-Vor­sit­zen­den den Rücken zu stärken!