Turbulenzen im I‑SEC-Betriebsrat.
Die Wahl ist gelaufen, der neue BR startet mit der Arbeit? Leider nicht ganz bei I‑SEC am Flughafen. Der ehemalige BR-Vorsitzende verzögert die Aufnahme der inhaltlichen Arbeit mit Verfahrenstricks.
Download: Beschäftigten-Info I‑SEC BR-Konstituierung
Am 27. Mai 2022 hätte es soweit sein sollen: Die konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats-Gremiums stand an. Diese scheiterte aber, da der gesamte Wahlvorstand erkrankt war. Am 2. Juni dann war es soweit, der Wahlvorstand hatte (erneut) zur konstituierenden Sitzung geladen. Der Betriebsrat kam zusammen und wählte einen Vorsitzenden und eine Stellvertretende Vorsitzende. Alles gut, bei der nächsten Sitzung geht es richtig los mit der Mitbestimmung? Leider nicht.
Nach dem Ende der Sitzung bemängelte der ehemalige BR-Vorsitzende (dessen Liste bei dieser Wahl deutlich weniger Stimmen bekommen hatte), die angeblich falsche Ladung eines Ersatzmitgliedes. Er forderte den ehemaligen Wahlvorstand auf, die Konstituierung zu wiederholen. Gegen den Rat der Gewerkschaftsjuristen folgte der Wahlvorstand dieser Auffassung und lud erneut für den 22.06. zu einer (3.) konstituierenden Sitzung ein. Die eigentlich anberaumte Sitzung konnte nicht stattfinden, auch weil die Arbeitgeberin entgegen der gesetzlichen Bestimmungen die BR-Mitglieder nicht freistellte. Das Ergebnis der „3. Konstituierenden Sitzung“ war das gleiche: Vorsitzender und Stellvertretung wurden erneut ins Amt gewählt. Der ehem. BR-Vorsitzende nahm an der Sitzung nicht teil.
Wieder kam es im Anschluss zu Beschwerden des Wahlverlierers. Erneut wurde die angeblich falsche Ladung eines Ersatzmitgliedes bemängelt. Wieder forderte er vom ehemaligen Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Einberufung einer Sitzung. Diesem wurde es aber offenbar zu bunt und der lud nicht zu einer dritten Sitzung ein. Daraufhin erreichte die BR-Mitglieder eine Mail des ehemaligen BR-Vorsitzenden selbst, versandt vom Account des Wahlvorstandes. Darin eine Einladung zu einer nun vierten (!) konstituierenden „Sitzung“ am heutigen Donnerstab, den 23.06.22.
An dieser Zusammenkunft nahmen nach unseren Informationen nur 9 Mitglieder des BRs teil. Der Vorsitzende und seine Stellvertretung weigerten sich an dieser teilzunehmen. Der Ausgang: Der ehemalige BR-Vorsitzende ließ sich zum neuen BR-Vorsitzenden „wählen“. Soviel zum Argument, es ginge ihm nur um die Rechtssicherheit der Wahl…
Diese Wahl war rechtswidrig!
Der Wahlvorstand ist spätestens seit dem 01.06.2022 0 Uhr nicht mehr im Amt. Der neue BR hat sich am 29. Mai konstituiert und einen Vorsitzenden gewählt. Dieser ist (weiterhin) im Amt und nur er darf zu Sitzungen einladen, soweit das Gesetz nicht Ausnahmen klar benennt. Angebliche Verfahrensfehler gehören nicht dazu. Weitere „Wahlen“ eines anderen Vorsitzenden sind somit rechtswidrig!
Der ehemalige Wahlvorstand hat keine Kompetenz mehr, um zu Sitzungen einzuladen. Wenn einzelne BR-Mitglieder Beschlüsse für ungültig halten, können sie dagegen vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen. Dies ist scheinbar aber nicht geschehen.
Die Querelen behindern massiv die Arbeit des neugewählten Gremiums. ver.di berät intensiv mit dem Ziel die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu gewährleisten. Die Gewerkschaft begrüßt ausdrücklich, dass der rechtmäßig gewählte BR-Vorsitzende und seine Stellvertretung anwaltliche Unterstützung hinzuziehen. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist involviert und prüft derzeit die Anrufung des Arbeitsgerichts mit der Zielrichtung weitere Behinderungen der BR-Arbeit zu verhindern.
Wir rufen die Beschäftigten der I‑SEC auf, dem rechtmäßigen BR-Vorsitzenden den Rücken zu stärken!