Bundesgesellschaft für Zwischenlager (BGZ) sichert Einhaltung von Tariftreueprinzip und Betriebsübergänge für Sicherheitskräfte zu!
Die Verhandlungen mit der Bundesgesellschaft für Zwischenlager mbH (BGZ) mit Hauptsitz in Essen waren aufgrund der komplexen Sachverhalte schwierig. Uns ging es darum, sicherzustellen, dass bei künftigen Ausschreibungen für die Bewachung der bundesdeutschen Zwischenlager unsere Forderungen „Betriebsübergang“ und „Tariftreue“ berücksichtigt werden. Ganz konkret ist es ver.di wichtig gewesen, für Euch die Besitzstände zu wahren und Verschlechterungen auszuschließen.
Dieses im Wesentlichen auch dadurch, dass nicht allein der Preis bei der Vergabe von Aufträgen ausschlaggebend sein darf, sondern die Sicherheit, die Fachlichkeit, die Anlagenkenntnisse und Eure Erfahrungen sowie die tarifliche Kontinuität. Das geht nur mit dem klaren Fokus vor allem auf „Betriebsübergang nach § 613a BGB“ und „Tariftreue“.
Die BGZ hat sich aufgrund unserer Bemühungen nun schriftlich zu den Prinzipien von „Betriebsübergang“ und „Tariftreue“ bekannt und dies als Basis für eine gute Sozialpartnerschaft mit ver.di bezeichnet. Das sieht ver.di ganz genauso. Konkret heißt das, dass schon für die anstehenden Ausschreibungen z.B. in Biblis und Unterweser ein Auftragswechsel ohne Betriebsübergang und Tariftreue faktisch ausgeschlossen ist.
Ein weiterer Meilenstein in der Absicherung unserer Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen und Löhne!
Wir werden natürlich weiterhin wachsam bleiben und Verbindlichkeit und Verlässlichkeit einfordern, wann immer es nötig sein sollte. ver.di als Eure starke Interessenvertretung weiß Euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, immer an unserer Seite. Und das ist auch wichtig.
Mit kollegialen Grüßen
Eure Verhandlungskommission