Zum ersten Mal Forderungen für einen einheitlichen Tarifvertrag Aviation – erstmalig soll ein Entgelttarifvertrag verhandelt werden, der bundesweit für sämtliche Dienstleistungen von Sicherheitsunternehmen an Flughäfen gelten soll.
In der Vergangenheit gab es regionale Tarifverträge mit zum Teil unterschiedlichen Regelungen.
Um schrittweise zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen, hat unsere ver.di Bundestarifkommission in der letzten Woche die Forderungen aufgestellt.
Allgemein // Ein gemeinsamer Tarifvertrag
- Wir wollen diejenigen Tätigkeiten, die an Flughäfen ausgeübt werden und im weitesten Sinne mit Kontrolltätigkeiten bzw. Sicherheitsdienstleistungen zu tun haben – also auch jene, die bisher im Tarifvertrag des BDSW enthalten sind – in den neuen Tarifvertrag überführen.
- Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.
Geld // 20 Euro soll es geben
- Für die Tätigkeit nach §5 LuftSiG soll es zukünftig 20 Euro pro Stunde geben. Die Tätigkeiten nach § 8 und §9 LuftSiG (EU-Verordnung, alle mit Rezertifizierung) sollen auf 20 Euro angeglichen werden.
Zukünftig soll dies eine Lohngruppe werden. - Die Zuschläge für die PWK-Kontrolle werden in die Grundlöhne eingearbeitet. Der PWK-Zuschlag (§5 Mischkontrolle) für Nordrhein-Westfalen bleibt bestehen (Bestandsschutz).
- Der neue Tarifvertrag ist so formuliert, dass die Bezahlung nur noch nach der höchsten Qualifikation unabhängig vom Einsatz erfolgt.
Geld // eine deutliche Erhöhung für alle anderen Tätigkeiten
- Alle bisherigen Tätigkeiten u.a. nach §8/9 LuftsiG, die keine Rezertifizierung erfordern, erhalten eine Erhöhung im Rahmen des Mittelwertes (in Euro), der sich aus der Erhöhung der Angleichung der Gruppen § 5/ 8 / 9 LuftsiG in den einzelnen bisherigen Tarifgebieten ergibt.
- Dabei sollen Angleichungen und Abstände beachtet werden.
Zuschläge // transparent und angemessen vergütet
- Jeder existierende Feiertag aus dem Bundesgebiet wird namentlich benannt und in einer Liste der Feiertage zusammen getragen.
- Mehrarbeitsstunden werden ab der ersten Stunde, die über der vereinbarten Regelarbeitszeit liegt, mit einem Zuschlag versehen und vergütet.
Die anderen Zuschläge entwickeln sich wie folgt:
- Nachtzuschlag (in der Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr): 25%
- Sonntagszuschlag: 50%
- Feiertagszuschlag: 150% (24.12./ 25./26.12/ 1.5. )
- Feiertagszuschlag für alle anderen Tage: 125%
- Überstundenzuschlag: 30%
- Mehrarbeitszuschlag: 30%
- Erschwerniszulage: 25%
- Zuschläge werden additiv gezahlt, bis zur Höchstgrenze nach §3b EStG.
Und das Ganze nicht ohne …
- Wir wollen einen ver.di-Bonus (Mitgliedervorteilsregelung) durchsetzen.
- Der Tarifvertrag soll für allgemeinverbindlich erklärt werden (AVE).
- Jeder Monat soll bezahlt werden (Keine Nullmonate).
Klar ist und bleibt: ver.di ist die tarifführende Gewerkschaft – deshalb verhandeln nur wir als ver.di mit dem BDLS.
Download: Aviation Tarifinfo 1