Am Verhandlungstisch alles ausgereizt – Was bedeutet das für mich? Wie geht’s weiter?
Stand der Verhandlungen – Mitgliederbefragung
An diesem Freitag wurden die Verhandlungen zum Mantel- und zum Lohntarif fortgeführt. Anders als in der Vergangenheit entschied sich die Arbeitgeberseite nicht für das bekannte scheibchenweise Taktieren. Stattdessen wurde ein alle Themen umfassendes und nachgebessertes Angebot auf den Tisch gelegt mit der Aussage, dass nun auch das Ende der Fahnenstange erreicht sei. Nach mehreren Runden wurden zwar noch kleinere Verbesserungen nachgeschoben. Die BTK ist sich nun sicher, dass jetzt der Punkt erreicht ist, die Mitglieder zu befragen.
Damit sich jede/r von Euch ein Bild machen kann, was das für einen selbst bedeutet, fassen wir in diesem längeren Tarifinfo die erreichten Punkte zusammen und geben einen Überblick über den Fahrplan, wie es weiter geht.
Zur Erinnerung: Unter anderem wurden durch die erfolgreichen Streiks gleich zu Anfang diverse Forderungen der Arbeitgeber zurückgedrängt: Freistellungen zur Pflege Angehöriger abschaffen, Verschlechterungen bei der Berechnung der Lohnfortzahlung, Ausweitung der unfairen Anwesenheitsprämie, Einführung von Ausgleichszeiträumen für Plus-/Minusstunden über Quartale hinweg, Einführung einer Zwangsschlichtung und verlängerte Friedenspflichten, um Streiks zu verhindern… und das waren nicht mal alle Angriffe – die wir aber abwehren konnten.
Die Details zum Verhandlungsstand in unseren Themenfeldern findet ihr im Flyer oder unten auf dieser Seite.
Klar ist:
Am Verhandlungstisch war nach Einschätzung der Verhandlungskommission nicht mehr herauszuholen. Ob mit weiteren Streiks mehr herauszuholen wäre, ist mehr als unklar. Wenn, dann bräuchte es jedoch deutlich längere Streiks, als das bis jetzt der Fall gewesen ist. Wie die Arbeitgeber darauf reagieren würden, können wir nicht voraussagen. Ob das nun ein Verhandlungsstand ist, der angenommen werden soll oder es die Einschätzung gibt, dass wir mit deutlich längeren Streiks erkennbar mehr herausholen können, gilt es nun in den Betrieben zu diskutieren und zu bewerten.
Du kannst jetzt mitentscheiden, wie es weitergehen soll! Ab dem 02.12.2024 startet unsere Mitgliederbefragung. Die Tarifkommission wird am 11.12.2024 das Ergebnis der Mitgliederbefragung auswerten, und entscheiden, wie wir weiter vorgehen. Nur wer teilnimmt, mit dem kann die BTK am Ende auch in weiteren Auseinandersetzungen rechnen!
Unten findest Du eine Tarifinfo und Beispielrechnungen für Hessen (andere Bundesländer hier). Wenn Du Fragen hast: Melde Dich bei uns den Tarifbotschaftern oder Deinen Betriebsräten!
Da Dir die Mitgliederbefragung per Mail zugesendet werden wird, benötigen wir natürlich deine E‑Mail-Adresse. Wenn Du in dieser Tarifrunde noch keine Mails von uns erhalten hast, kennen wir deine E‑Mail-Adresse nicht. Dann solltest Du uns diese so schnell wie möglich mitteilen. Entweder telefonisch unter 069‑2569‑0 oder per Mail an .
Okay, und was steckt da jetzt drin?
Lohn
Der Lohn würde ab dem 01.12.2025 in zwei Schritten um 6,52 % (CIT), bzw. 5,50 % (Cash) steigen.
Lohn | Aktuell | ab 01.12.24 | Plus in € (= %) | ab 01.12.25 | Plus in € (= %) | Plus gesamt (= %) |
CIT | 20,23 € | 20,88 € | +0,65 € (3,21%) | 21,55 € | +0,67 € (3,21%) | 1,32 € (6,52 %) |
Cash | 18,01 € | 18,50 € | +0,49 € (2,27 %) | 19,00 € | +0,50 € (2,70 %) | 0,99 € (5,50 %) |
Für die Monate Oktober und November 2024 wird es statt einer Lohnerhöhung insgesamt eine abgabenfreie (=netto) Einmalzahlung in Höhe von 150 € geben (für Teilzeitbeschäftigte anteilig).
Urlaub
Der Urlaub würde bis 2029 auf 30 Tage steigen.
Ab 2029 (allen Bundesländern): Ab einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren + 1 Urlaubstag und ab 15 Jahren + 1 weiterer Urlaubstag.
Für vor dem 01.01.25 eingestellte Beschäftigte gilt: vorherige Regelungen bleiben erhalten, bis die neue Staffel höhere Ansprüche vorsieht (Besitzstand).
So sähe die Urlaubsstaffel aus:
aktuell | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
25–28 Tage | 25 | 27 | 28 | 29 | 30 |
Mehrarbeitszuschlag
Hier lagen wir mit einigen anderen Bundesländern schon an der Spitze der bundesweit unterschiedlichen Regelungen. Für Hessen ändert sich daher nichts, der Mehrarbeitszuschlag (25 %) wird ab der 174ten Stunde gezahlt.
Unternehmensprämie
Bisher wird eine „Anwesenheitsprämie“ von 0,20 € pro geleisteter Stunde als Einmalzahlung mit der Novemberabrechnung gezahlt. Das sind bei 174 Stunden pro Monat ca. 415 €.
Zukünftig würde nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit folgendes gezahlt werden:
Jahr | Betrag |
2025 | 600 € |
2026 | 600 € |
2027 | 800 € |
2028 | 800 € |
2029 | 1100 € |
Anspruch nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit
· zahlbar in 2 Tranchen (Mai/November)
· löst bestehende Regelungen zu Anwesenheitsprämien/Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld ab
· für vor dem 1.1.25 eingestellte Beschäftigte gilt: vorherige Regelungen bleiben erhalten, bis die oben stehende Staffel höhere Ansprüche vorsieht (Besitzstand)
Download: Detaillierte Tarifinfo GuW
20241123 Verhandlungstand GuW – Mitgliederbefragung kommtDownload: Tarifinfo Beispielrechnungen Hessen
11. Verhandlungstand Hessen Beispiele