ver.di: Soziale Errungenschaften sichern – Arbeitsplätze erhalten!
Frankfurt/M. | 19.11.2021
Seit 2015 verhandelt Fraport mit dem Bundesinnenministerium (BMI) über die Übernahme der Steuerung der §5‑Maßnahmen. ver.di forderte schon 2016 „Die von der Fraport AG angestrebte Qualitätsverbesserung der Steuerung darf nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen!“
Das Ziel, die Luftsicherheitsmaßnahmen vollumfänglich steuern zu können, hat Fraport inzwischen erreicht. Am 16. November wurde Fraport offiziell von der Bundespolizei mit der „ Durchführung, Planung und Steuerung der Luftsicherheitskontrollen ab 2023“ beliehen.
Im Zuge dessen, das war seit 2016 klar, musste ein neuer Gesellschafter für die Luftsicherheitsmaßnahmen gesucht werden, da die Fraport AG aus wettbewerbsrechtlichen Gründen Aufträge nicht an ihre hundertprozentige Tochter FraSec vergeben dürfe. Dies führte zu einer Umstrukturierung der FraSec Fraport Security Services GmbH. Diese wurde in mehrere Unternehmen aufgespalten, auch um für die Luftsicherheit einen neuen Mehrheitsgesellschafter ins Boot holen zu können.
Schon zum 1. Januar 2022 wechseln nun 26 Prozent der Anteile der FraSec Luftsicherheit GmbH den Besitzer. 2023 folgen weitere 25 Prozent. laut Fraport eine „strategische Partnerschaft für Luftsicherheit“. Am Ende wird der neue Anteilseigner , die Sasse AG aus München also 51 Prozent an der FraSec-Tochter halten. Dies teilte Fraport heute in einer Pressemitteilung mit.
Soziale Errungenschaften sichern!
Ursprünglich unter dem Dach der FIS (heute ICTS) etabliert um Sicherheitsmaßnahmen billiger durchführen zu können, war die FraSec lange die Billigtochter der Fraport. ver.di, Betriebsräte und Arbeitnehmer*innen haben lange und hart daran gearbeitet, die sozialen Standards zu verbessern.
Bessere manteltarifvertragliche Regelungen und höhere Löhne mussten erst durch Streiks erkämpft werden. Aktuell bereitet ver.di sich erneut auf eine harte Tarifrunde vor.
Wir erwarten, dass die zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen weitergelten und die neugegründete GmbH auch mit den neuen Gesellschaftern an Bord in der Tarifbindung bleibt.
Fraport muss jetzt liefern!
Alle Betroffenen, allen voran die Fraport, aber auch die Geschäftsführungen von Luftsicherheitsfirmen, Betriebsräte, ver.di und natürlich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zu Recht die kurzfristige und sehr kleinteilige Anforderungspraxis der Bundespolizei im Bereich der Luftsicherheitskontrollen kritisiert. Die Folge dieser Anforderungspraxis waren unter anderem Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeit (Splitdienste, Verfügungstage etc.), die nur mit Mühe durch ver.di und Betriebsräte wieder eingefangen werden konnten.
Diese Zeiten müssen nun der Vergangenheit angehören. Fraport erhält die umfängliche Kontrolle über
- Anzahl der geöffneten Kontrollspuren und Anzahl des dort eingesetzten Personals,
- Beschaffung und Einsatz der Kontrollgeräte,
- konkrete Ausgestaltung der Prozessabläufe,
- Auswahl der eingesetzten Dienstleister
Wir erwarten daher auch eine arbeitnehmerfreundliche Ausgestaltung der Luftsicherheitskontrollen am Standort Frankfurt. Hiervon müssen natürlich auch die Arbeitnehmer*innen anderer Luftsicherheitsfirmen, allen voran der I‑Sec profitieren können.
Der Buhmann Bundespolizei fällt jedenfalls in Zukunft weg!