Pressemitteilung: BDSW ruft zum Tarifbruch auf

Sicherheitsdienste vor Geschäften sollen nur Mindestlohn bekommen

03.04.2020

Down­load: Pres­se­mit­tei­lung BDSW Ordnungsdienste

BDSW-Rundschreiben 01.04.2020
BDSW-Rund­schrei­ben 01.04.2020

Die Ver­ein­te Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) hat dem Bun­des­ver­band der Sicher­heits­wirt­schaft (BDSW) vor­ge­wor­fen, die momen­ta­ne Kri­sen­si­tua­ti­on zu nut­zen, um die Arbeits­be­din­gun­gen der Sicher­heits­diens­te zu ver­schlech­tern und gel­ten­de Tarif­ver­trä­ge zu unter­lau­fen. Der BDSW hat­te sei­nen Mit­glieds­un­ter­neh­men gera­ten, den Sicher­heits­diens­ten vor den Geschäf­ten des Ein­zel­han­dels nur den Min­dest­lohn zu zah­len. „Das ist ein offe­ner Auf­ruf zum Tarif- und Rechts­bruch“, erklär­te die stell­ver­tre­ten­de ver.di-Vorsitzende Chris­ti­ne Behle.

In einem Rund­schrei­ben an sei­ne Mit­glie­der erklärt der BDSW, bei Zutritts­kon­trol­len im Ein­zel­han­del han­de­le es sich nicht um eine Sicher­heits­tä­tig­keit im Sin­ne der Gewer­be­ord­nung. Die ein­schlä­gi­gen Lohn­ta­rif­ver­trä­ge sei­en daher nicht anwend­bar. Ledig­lich der gesetz­li­che Min­dest­lohn müs­se gezahlt wer­den, die eigent­lich vor­ge­schrie­be­ne Qua­li­fi­ka­ti­on sei entbehrlich.

„Für die Sicher­heits­diens­te gilt nicht der Min­dest­lohn, son­dern die tarif­li­che Bezah­lung“, so Beh­le. Beschäf­tig­te der Sicher­heits­be­rei­che Geld und Wert oder Luft­si­cher­heit wür­den gera­de jetzt von ihren Arbeit­ge­bern zu Ord­nungs­diens­ten ein­ge­teilt, weil sie die Befä­hi­gung ent­spre­chend der Gewer­be­ord­nung besit­zen. Beh­le: „Für die­se Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen gibt es mit dem BDSW gemein­sam ver­han­del­te Lohn­ta­rif­ver­trä­ge, an die sich die Mit­glieds­un­ter­neh­men zu hal­ten haben und die ein­klag­bar sind.“

„Die Über­tra­gung des Haus­rechts auf die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen des Sicher­heits­diens­tes kann man doch nicht als Ser­vice­leis­tung abtun. Es geht um die Ein­hal­tung und Über­wa­chung von Gesund­heits­be­stim­mun­gen und der Zugangs­kon­trol­le zu den Geschäf­ten.“ Ange­sichts von Abstands­ver­stö­ßen und Hams­ter­käu­fen müs­se der Sicher­heits­dienst nicht sel­ten beson­nen ein­grei­fen und set­ze dabei die eige­ne Sicher­heit aufs Spiel.

Für Beh­le ist es nicht das ers­te Bei­spiel, dass die Arbeit­ge­ber­ver­bän­de der Sicher­heits­bran­che gegen­wär­tig als Tarif­part­ner ver­sa­gen: „In den letz­ten Tagen haben sie das Ange­bot abge­lehnt, Tarif­ver­trä­ge zur Gestal­tung von Kurz­ar­beit abzu­schlie­ßen. Weil die Beschäf­tig­ten der Sicher­heits­bran­che mit dem gegen­wär­ti­gen Kurz­ar­bei­ter­geld von 60 Pro­zent nicht über den Monat kom­men, ist eine tarif­li­che Auf­sto­ckung des Kurz­ar­bei­ter­gel­des durch alle Unter­neh­men auf 90 Pro­zent sinn­voll. Die gesam­te Bran­che soll die glei­chen Bedin­gun­gen haben. Das will der BDSW aber offen­bar nicht.“ Die Bun­des- und Lan­des­re­gie­run­gen hat­ten zuvor die For­de­rung nach einer gesetz­li­chen Auf­sto­ckung auf 90 Pro­zent nicht umgesetzt.

[Link zur Pres­se­mit­tei­lung auf verdi.de]