Der BDSW gibt in internem Rundschreiben eine Anleitung zum Tarif- und Rechtsbruch. Sicherheitsmitarbeiter vor Geschäften sollen nur Mindestlohn bekommen. ver.di-Pressemitteilung
Wer schon einmal eine neue Stelle in der Sicherheitsbranche angetreten hat, kennt das: am Anfang muss man einen Unterrichtungsnachweis nach 34a GewO (oder höherwertige Qualifikationen) vorlegen. Doch was tun, wenn der Arbeitgeber diese nicht mehr raus rückt?