Auch nach drei Verhandlungsrunden weigern sich die Arbeitgeber ein verbessertes Angebot vorzulegen. Unsere berechtigten Forderungen nach einer deutlichen Lohnsteigerung lehnen sie ab!
Was der BDSW uns bisher anbietet, reicht nicht! Das letzte Angebot sieht eine Erhöhung der Löhne und Gehälter von nur 6,9 % für die untersten und 7,3 % für die oberen Entgeltgruppen vor. Außerdem droht uns der BDSW mit Leermonaten ohne Erhöhung der Löhne.
Die Beschäftigten der Sicherheitsbranche leiden besonders unter den immens hohen Preissteigerungen und die Branche verzeichnet gleichzeitig einen Arbeitskräftemangel.
Wir fordern mehr Respekt und Wertschätzung unserer Arbeit. Wer wie wir rund um die Uhr für die Sicherheit anderer im Einsatz ist, soll auch einen angemessenen Lohn bekommen. Mit Argumenten allein kommen wir nicht mehr weiter. Um ein verbessertes Angebot zu bekommen, braucht es nun den Druck der Beschäftigten durch Streiks.
DER OFFIZIELLE STREIKAUFRUF
Download: Tarifinfo WaSi Hessen 5 – Streikaufuf-2024
Tarifinfo WaSi Hessen 5 – Streikaufuf-2024Hier ist der Streikaufruf der Gewerkschaft ver,di für Mittwoch, den 24.01.24. Wir ihr seht, sind alle Sicherheitsbeschäftigten in Hessen, die bei einem Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes (BDSW) beschäftigt sind, aufgerufen, an diesem Tag nicht zu arbeiten. Als Gewerkschaft dürfen wir rechtmäßig nur BDSW Unternehmen bestreiken, da der BDSW unser Tarifpartner ist. Ihr könnt euch den Streikaufruf direkt selbst herunterladen und ausdrucken, damit ihr ihn in der Tasche habt. Auch der Arbeitgeberverband wurde bereits informiert.
@guidojurock#Streikaufruf #Bewachung #Hessen Wir rufen die Beschäftigten der hessischen Sicherheitsunternehmen im #BDSW für den 24.01.24 zu einem ganztägigen -@Warnstreik auf!
Häufige Fragen
WIEVIEL STREIKGELD KRIEGE ICH?
Als Streikgeld zahlt ver.di das 2,2‑fache des Monatsbeitrags für eine Vollzeitschicht. Besteht die Mitgliedschaft schon länger als 12 Monate, steigt der Faktor auf 2,5. (Beispielrechnung: Bei 25 € Beitrag im Monat lautet die Rechnung: 25 € x 2,5 = 62,50 € netto). Streikgeld ist steuerfrei. Auch Sozialabgaben werden nicht fällig, es wird nichts abgezogen!
ICH BIN MIR NICHT SICHER, OB MEIN ARBEITGEBER MITGLIED IM ARBEITGEBERVERBAND IST.
Nicht alle Sicherheitsunternehmen sind automatisch Mitglied im Verband. Aber auf der Webseite des BDSW habt ihr die Möglichkeit, das herauszufinden: Einfach —>HIER<— klicken und in die Suchfunktion euern Arbeitgeber eintragen, schon wisst ihr, ob ihr dabei seid, oder nicht. (Falls der link nicht funktioniert: https://www.bdsw.de/die-mitglieder/ordentliche-mitglieder
ICH HABE VON DONNERSTAG AUF FREITAG NACHTSCHICHT. AB WANN DARF ICH STREIKEN?
Der Streik beginnt um 0 Uhr, also darfst du ab Mitternacht die Arbeit niederlegen. Aber Achtung: Nicht überall ist das problemlos möglich. Ihr seid zwar von jeglicher Arbeitsleistung befreit, dürft aber z.B. Objektschlüssel nicht einfach so nach Hause nehmen. Bitte klärt vorher in euren Objekten, ob es z.B. einen Tresor gibt, oder einen Hausmeister, Schlüsselkasten etc. (Wie würde das denn gemacht werden, wenn du aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls plötzlich den Dienst beenden musst). Wir lassen natürlich nirgendwo die Tür auf und hauen dann ab
Alle Schichten/Dienste, die am Mittwoch beginnen, werden bestreikt. Und zwar bis zum Ende der jeweiligen Schicht. Das bedeutet im Klartext, dass auch eine Nachtschicht, die bis in den Donnerstag geht, nicht angetreten werden muss. Alle Schichten und Dienste, die am Donnerstag beginnen, sind nicht mehr vom Streikaufruf erfasst. (Beispiel: Schichtbeginn am Streiktag 22 Uhr, Schichtende am Folgetag um 6 Uhr. Dann Streikende).
Manchmal ist es tatsächlich einfacher, einen Dienst gar nicht erst anzutreten, als mitten in der Schicht abzubrechen. Das ist auch vollkommen okay!
Natürlich könnt ihr auch beides machen.
MUSS ICH BEI EINER 12-STUNDEN-SCHICHT BEI 12 STUNDEN BEI EUCH BLEIBEN?
Natürlich nicht. Du musst nicht 12 Stunden bei uns absitzen. Aber komm bitte ins Gewerkschaftshaus. Es ist wichtig, dass wir wissen, wer streikt. und hilft uns – und somit auch dir – bei den weiteren Verhandlungen.
KANN ICH AUCH STREIKEN, WENN ICH FREI HABE?
Streik bedeutet Arbeitsniederlegung. Wenn du also eh frei hast, legst du ja keine Arbeit nieder. Du kannst aber auf jeden Fall zu uns ins Frankfurter Gewerkschaftshaus kommen. Dort erwarten Dich auf jeden Fall Informationen, Gute Stimmung und hoffentlich viele ebenfalls kampfbereite Kolleginnen und Kollegen. Wenn Du als ver.di-Mitglied Fahrtkosten hast, ersetzen wir die!
KANN ICH AUCH STREIKEN, WENN ICH KRANK BIN?
Siehe oben. Wenn du krank bist, bist du nicht im Einsatz und kannst auch keine Arbeit niederlegen. Aber auch du kannst, sofern es deiner Genesung nicht widerspricht, an der Streikveranstaltung teilnehmen. Aber natürlich geht die Gesundheit vor.
MUSS ICH JEMANDEN INFORMIEREN?
Wenn du dich entscheidest, mitten in der Schicht, also z.B. in der Nachtschicht um Mitternacht die Arbeit niederzulegen, musst du dich an die Regularien halten, die im Falle eines plötzlichen Dienstabbruchs vorgesehen sind. siehe Schlüsselübergabe. Für den Fall, dass du zu Schichtbeginn in den Streik eintrittst, also z.B. den Dienstbeginn um 6 Uhr nicht antrittst, musst du niemanden informieren, du gehst einfach nicht hin. Wer nett sein will, kann natürlich den Kollegen, der auf Ablösung wartet, informieren, dass niemand kommt, damit dieser dann die Einsatzleitung informieren kann. Aber die Arbeitgeber sind von der Gewerkschaft informiert, dass gestreikt wird. Auf Fragen eures Arbeitgebers im Vorfeld, ob ihr beabsichtigt am Streik teilzunehmen, braucht ihr nicht zu antworten. Ihr könnt übrigens zu jedem Zeitpunkt innerhalb des Streikaufrufes euch entscheiden, in den Streik zu treten. Ein Beispiel: Zum Zeitpunkt der Schichtübergabe hält sich ein Einsatzleiter am Objekt auf und schüchtert euch vielleicht ein. Wartet bis er weg ist und tretet dann in den Streik ein, das geht auch
WAS GENAU SIND NOTDIENSTE UND TRIFFT DAS AUF MICH ZU?
Grundsätzlich ist das Streikrecht ein Grundrecht daher auch besonders geschützt. Aber es gibt Ausnahmen, in denen es Regularien gibt, an die wir uns halten müssen. Nämlich genau dann, wenn Leib und Leben gefährdet werden könnte oder der Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland. Für solche Bereiche werden dann im Vorfeld sogenannte Notdienste verhandelt. Wenn zum Beispiel in einem Krankenhaus gestreikt wird, dann werden wir niemals das gesamte Personal abziehen. Wichtig: Notdienstvereinbarungen sind ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und ver.di! Dort wird genau festgelegt, wer vom Streik ausgenommen wird. Der Arbeitgeber kann das nicht einseitig anordnen.
ICH HABE KOLLEGEN, DIE SOFORT MEINE SCHICHT ÜBERNEHMEN WÜRDEN. BRINGT ES DENN ETWAS, WENN ICH STREIKE?
Es gibt Menschen, die stehen aufrecht vorm Spiegel und können sich selbst in die Augen sehen und es gibt welche, die grinsen sich vorm Spiegel nur selbst dümmlich an: Die Streikbrecher. Wenn ihr euch davon abhalten lasst, dann haben sie Erfolg. Denkt daran: Es kostet die Arbeitgeber auch Geld, Streikbrecher zu organisieren, egal ob aus anderen Bereichen oder von Subunternehmen . Auch das baut Druck auf! Und genau das wollen wir ja!
Der Weg zum Gewerkschaftshaus in Frankfurt
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