Streiklexikon Teil 10

Dürfen Beschäftigte in Sicherheitsbereichen zum Streik aufgerufen werden und streiken (z.B. Rechenzentrum, Eingangskontrolle, Revierfahrer etc.)?

Ja. Auch für die­se Beschäf­tig­te gilt das Streik­recht, wenn die Gewerk­schaft sie zum Streik auf­ruft. Bean­sprucht der Arbeit­ge­ber einen Not­dienst (z.B. Bewa­chung des Gebäu­des), so ist die­ser mit der Gewerk­schaft zu ver­ein­ba­ren. Ob es im Rechen­zen­trums­be­reich oder ähn­li­chen Berei­chen (z.B. Kar­ten sper­ren) soge­nann­te „erhal­ten­de Arbei­ten“ gibt, wird von der Gewerk­schaft geprüft und bei einer Not­dienst­ver­ein­ba­rung berücksichtigt.