Streikteilnahme

Wie ver­mei­det man Ärger mit dem Arbeit­ge­ber bei der Teil­nah­me am Streik? Man doku­men­tiert es. 

Vie­le Kolleg*innen fra­gen regel­mä­ßig, ob sie sich abmel­den müs­sen, wenn sie am Streik teil­neh­men. Wir haben die­se Fra­ge zwar schon in unse­rem Streik­le­xi­kon auf­ge­grif­fen. Aber ger­ne noch­mal hier: Nein, ihr müsst Euch nicht abmel­den, aus­stem­peln oder sonst­was. Als Gewerk­schafts-Mit­glie­der füllt ihr sowie­so ein Streik­geld­for­mu­lar aus, und doku­men­tiert damit, dass ihr am Streik teil­ge­nom­men habt. Das ist zwar nicht unbe­dingt not­wen­dig, been­det aber recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Nach­gang schnell und zuverlässig.

„Wer schreibt, der bleibt.“

Doch was ist mit Nicht-Mit­glie­dern? Wie doku­men­tie­ren die denn ihre Streik­teil­nah­me? Ganz ein­fach: Ent­we­der noch am Streik­tag ein­tre­ten (wenn ihr Streik­geld haben wollt, rück­wir­kend zum Vor­mo­nat). Das geht ent­we­der per For­mu­lar, dass ihr von euren Tarif­kom­mis­si­ons­mit­glie­dern oder Betriebs­rä­ten bekommt, oder online auf ver.di.de – Mit­glied wer­den.

Wenn ihr aber strei­ken wollt, ohne Mit­glied zu sein, könnt ihr uns ein­fach eine Nach­richt schi­cken. Schreibt uns bit­te ein­fach, Name, Vor­na­me, Arbeitgeber/​Bestreikter Betrieb und Datum des Streiks. Ein­fach per Mail an   oder per Kontaktformular: