Wie vermeidet man Ärger mit dem Arbeitgeber bei der Teilnahme am Streik? Man dokumentiert es.
Viele Kolleg*innen fragen regelmäßig, ob sie sich abmelden müssen, wenn sie am Streik teilnehmen. Wir haben diese Frage zwar schon in unserem Streiklexikon aufgegriffen. Aber gerne nochmal hier: Nein, ihr müsst Euch nicht abmelden, ausstempeln oder sonstwas. Als Gewerkschafts-Mitglieder füllt ihr sowieso ein Streikgeldformular aus, und dokumentiert damit, dass ihr am Streik teilgenommen habt. Das ist zwar nicht unbedingt notwendig, beendet aber rechtliche Auseinandersetzungen im Nachgang schnell und zuverlässig.
„Wer schreibt, der bleibt.“
Doch was ist mit Nicht-Mitgliedern? Wie dokumentieren die denn ihre Streikteilnahme? Ganz einfach: Entweder noch am Streiktag eintreten (wenn ihr Streikgeld haben wollt, rückwirkend zum Vormonat). Das geht entweder per Formular, dass ihr von euren Tarifkommissionsmitgliedern oder Betriebsräten bekommt, oder online auf ver.di.de – Mitglied werden.
Wenn ihr aber streiken wollt, ohne Mitglied zu sein, könnt ihr uns einfach eine Nachricht schicken. Schreibt uns bitte einfach, Name, Vorname, Arbeitgeber/Bestreikter Betrieb und Datum des Streiks. Einfach per Mail an oder per Kontaktformular: