Fachkraft für Schutz- und Sicherheit ist seit September 2002 in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf (3‑jährig) nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Seit 2008 gibt es noch die Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2‑jährig).
Unter anderem der BDSW spricht von einer hohen Ausbildungsqualität. Auch die einzelnen Unternehmen stellen gerne heraus wie gut doch die Ausbildung bei ihnen sei. Die Realität sieht für viele Azubis häufig anders aus. Noch viel zu oft werden Sicherheits-Azubis als superbillige Arbeitskräfte missbraucht. 60 Stunden Nachtschicht an einer Schleuse im Keller. Über 200 Stunden Objektschutz – „natürlich“ auch nur nachts und ohne Zuschläge. Alles Fälle aus unserer Rechtsberatung.
Aber das muss doch so sein!?
Nein, eben nicht! Du hast Probleme in der Ausbildung und brauchst Unterstützung? Dann wende Dich an Deine Gewerkschaft ver.di oder die Doktor-Azubi-Hotline!
Als ver.di-Mitglied steht Dir auch als Azubi die volle Palette der Mitgliederleistungen zu. Und dazu gehört eben auch Rechtsberatung und (wenn’s anders nicht geht) auch der Rechtsschutz. Deine Ansprechpartner findest Du auf unserer Kontakt-Seite.
Außerdem bietet die DGB-Jugend die Doktor-Azubi-Hotline an. Sie helfen dir schnell, unbürokratisch
und kostenlos.
Entweder im Netz unter www.doktor-azubi.de ihr ruft die Hotline an: 0800–3729824 (gebührenfrei).
Bei uns kriegst Du Beratung zum Beispiel zu folgenden Themen:
- Kleine Späßchen oder Terror?
Was tun bei Schikane? - Von Anfang an ein schlechtes Gefühl?
Wie wechsele ich den Job? - Alex bekommt viel mehr!
Stimmt mein Lohn? - Immer nur Kaffee kochen und kopieren?
Was ich in der Ausbildung machen muss und was nicht. - Arbeiten ohne Ende!
Was ist eigentlich mit Überstunden? - Der Monat ist um und keine Ausbildungsvergütung auf dem Konto!
Was tun, wenn die Ausbildungsvergütung nicht rüberkommt.