Gute Nachricht für die Beschäftigten in der hessischen Sicherheitswirtschaft: Die tariflich vereinbarten Löhne gelten wieder für die gesamte Branche. Der Entgelttarifvertrag wurde erneut für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet: Auch Unternehmen, die selbst nicht tarifgebunden sind, müssen die tariflichen Entgelte zahlen. Davon profitieren in Hessen fast 25.000 Beschäftigte.
Für die Kolleginnen und Kollegen bedeutet das mehr Sicherheit beim Einkommen. Zugleich verhindert die Allgemeinverbindlicherklärung, dass einzelne Unternehmen über niedrigere Löhne Konkurrenz machen und damit Druck auf die Arbeitsbedingungen in der ganzen Branche ausüben.
Der Tarifvertrag sieht zum 1. Januar 2026 eine Erhöhung der Entgelte um 3,75 Prozent vor. Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 3,65 Prozent.
Mathias Venema, Fachbereichsleiter bei ver.di Hessen, begrüßt die Entscheidung: „Die Allgemeinverbindlicherklärung sorgt dafür, dass tariflich vereinbarte Löhne nicht nur für tarifgebundene Unternehmen gelten. Sie stärkt faire Arbeitsbedingungen und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Branche.“
Tarifstandards müssen auch bei öffentlichen Aufträgen gelten
Für ver.di ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiger Schritt. Ebenso wichtig ist aber, dass sich öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen an Tarifstandards orientieren.
Mit der Novellierung des hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes wurden dafür neue Grundlagen geschaffen. Ziel des Gesetzes ist es, öffentliche Aufträge stärker an tarifliche Bedingungen zu binden und Wettbewerb nicht über niedrige Löhne, sondern über Qualität und Leistung zu organisieren.
Gerade in der Sicherheitswirtschaft werden viele Leistungen für öffentliche Auftraggeber erbracht. Deshalb kommt es darauf an, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, sich an Tarifverträge halten und ihre Beschäftigten entsprechend bezahlen. Tarifflucht und Lohndumping dürfen nicht mit Steuergeld finanziert werden.
ver.di Hessen hat sich gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband für eine wirksame Ausgestaltung der neuen Regelungen eingesetzt und hierzu konkrete Vorschläge eingebracht. Nun müssen die noch ausstehenden Rechtsverordnungen dafür sorgen, dass Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen tatsächlich durchgesetzt werden kann.
Die erneute Allgemeinverbindlicherklärung und eine wirksame Tariftreuepolitik verfolgen dasselbe Ziel: Gute Arbeit soll sich lohnen. Wer für Sicherheit sorgt, muss sich darauf verlassen können, dass tarifliche Standards gelten – unabhängig davon, bei welchem Unternehmen er oder sie beschäftigt ist.

