Tariflöhne gelten wieder für alle in Hessen

Gute Nach­richt für die Beschäf­tig­ten in der hes­si­schen Sicher­heits­wirt­schaft: Die tarif­lich ver­ein­bar­ten Löh­ne gel­ten wie­der für die gesam­te Bran­che. Der Ent­gelt­ta­rif­ver­trag wur­de erneut für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt. Das bedeu­tet: Auch Unter­neh­men, die selbst nicht tarif­ge­bun­den sind, müs­sen die tarif­li­chen Ent­gel­te zah­len. Davon pro­fi­tie­ren in Hes­sen fast 25.000 Beschäftigte.

Für die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen bedeu­tet das mehr Sicher­heit beim Ein­kom­men. Zugleich ver­hin­dert die All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung, dass ein­zel­ne Unter­neh­men über nied­ri­ge­re Löh­ne Kon­kur­renz machen und damit Druck auf die Arbeits­be­din­gun­gen in der gan­zen Bran­che ausüben.

Der Tarif­ver­trag sieht zum 1. Janu­ar 2026 eine Erhö­hung der Ent­gel­te um 3,75 Pro­zent vor. Zum 1. Janu­ar 2027 folgt eine wei­te­re Erhö­hung um 3,65 Prozent.

Mathi­as Vene­ma, Fach­be­reichs­lei­ter bei ver.di Hes­sen, begrüßt die Ent­schei­dung: „Die All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung sorgt dafür, dass tarif­lich ver­ein­bar­te Löh­ne nicht nur für tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men gel­ten. Sie stärkt fai­re Arbeits­be­din­gun­gen und schafft glei­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen in der Branche.“

Tarifstandards müssen auch bei öffentlichen Aufträgen gelten

Für ver.di ist die All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung ein wich­ti­ger Schritt. Eben­so wich­tig ist aber, dass sich öffent­li­che Auf­trag­ge­ber bei Aus­schrei­bun­gen an Tarif­stan­dards orientieren.

Mit der Novel­lie­rung des hes­si­schen Ver­ga­be- und Tarif­treue­ge­set­zes wur­den dafür neue Grund­la­gen geschaf­fen. Ziel des Geset­zes ist es, öffent­li­che Auf­trä­ge stär­ker an tarif­li­che Bedin­gun­gen zu bin­den und Wett­be­werb nicht über nied­ri­ge Löh­ne, son­dern über Qua­li­tät und Leis­tung zu organisieren.

Gera­de in der Sicher­heits­wirt­schaft wer­den vie­le Leis­tun­gen für öffent­li­che Auf­trag­ge­ber erbracht. Des­halb kommt es dar­auf an, dass Unter­neh­men, die öffent­li­che Auf­trä­ge erhal­ten, sich an Tarif­ver­trä­ge hal­ten und ihre Beschäf­tig­ten ent­spre­chend bezah­len. Tarif­flucht und Lohn­dum­ping dür­fen nicht mit Steu­er­geld finan­ziert werden.

ver.di Hes­sen hat sich gemein­sam mit dem Arbeit­ge­ber­ver­band für eine wirk­sa­me Aus­ge­stal­tung der neu­en Rege­lun­gen ein­ge­setzt und hier­zu kon­kre­te Vor­schlä­ge ein­ge­bracht. Nun müs­sen die noch aus­ste­hen­den Rechts­ver­ord­nun­gen dafür sor­gen, dass Tarif­treue bei öffent­li­chen Auf­trä­gen tat­säch­lich durch­ge­setzt wer­den kann.

Die erneu­te All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung und eine wirk­sa­me Tarif­treue­po­li­tik ver­fol­gen das­sel­be Ziel: Gute Arbeit soll sich loh­nen. Wer für Sicher­heit sorgt, muss sich dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass tarif­li­che Stan­dards gel­ten – unab­hän­gig davon, bei wel­chem Unter­neh­men er oder sie beschäf­tigt ist.