BR stimmt über 900 Dienstplänen nicht zu.
Überlastung der Luftsicherheitsassistenten durch den Arbeitgeber?
Seit Monaten hat der BR der I‑SEC beim Arbeitgeber eine Auswertung der in den vergangenen Monaten verplanten Stunden der Luftsicherheitsassistenten gefordert. Diese hat er jetzt endlich erhalten. Jetzt wird deutlich, dass der Arbeitgeber offenbar seit langem den Großteil der Beschäftigten über das tarifvertraglich zulässige Maß hinaus verplant. Der Schnitt von 160 Stunden ist mit der derzeitigen Planung kaum noch zu halten.
Da der BR laut Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet ist, über die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen zu wachen, hatte er keine andere Wahl als die Mehrzahl der Dienstpläne abzulehnen. Voraussichtlich wird wieder die Einigungsstelle über die Freigabe oder Nichtfreigabe der Dienstpläne entscheiden müssen.
Es ist aus unserer Sicht unverantwortlich, dass die I‑SEC ihre Beschäftigten seit Monaten stundenmäßig am Limit fährt. Selbst wenn dies den Wünschen einiger Beschäftigter entspräche, sind damit sowohl gesundheitliche als auch sicherheitstechnische Gefahren verbunden. Nur wache und ausgeruhte Sicherheitsmitarbeiter sind in der Lage den hohen Anforderungen ihres Berufs gerecht zu werden.
Wir fordern den Arbeitgeber auf, unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um wieder zu einer tarifvertragskonformen Dienstplanung zurück zu kommen. Aus unserer Sicht führt kein Weg an einer Änderung der Personalplanung vorbei!
Jetzt ist für uns auch klar, warum der Geschäftsführer Glenn Murphy den bekannten „Rausschmeißer“-Anwalt Helmut Naujoks engagiert hat (siehe hier, hier und hier). Offenbar sollte verhindert werden, dass diese Missstände aufgedeckt werden. Eine Behinderung der Mitbestimmung ist mit ver.di jedoch genauso wenig zu machen, wie eine Dienstplanung, die dem Tarifvertrag widerspricht und die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet.
Wir prüfen derzeit, wie wir den BR in dieser Sache weiter unterstützen können und welche Maßnahmen wir den Beschäftigten empfehlen werden.
Download: Ablehnung Dienstpläne I‑SEC 09–2017