Auch der Tarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen ist allgemeinverbindlich!
Wir hatten bereits gemeldet, dass der Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hessen wieder in großen Teilen allgemeinverbindlich ist. Jetzt ist auch die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) für die Luftsicherheit auf den Seiten des Bundesanzeigers zu finden und damit in Kraft.
Hier sind, genau wie in der Bewachung, leider auch nicht alle Entgeltgruppen von der Allgemeinverbindlichkeit erfasst. Die Entgeltgruppen EG I (Servicedienstleistungen) mit derzeit 9,79 € /Stunde und EG II a (§ 8 / § 9 LuftsicherheitsG ohne LBA-Zertifizierung) mit 13,36 bis 13,73 € /Std. sind aber mit drin. Das muss ab sofort (und rückwirkend zum 01.01.17) jede nicht-tarifgebundene Sicherheitsfirma am Flughafen Frankfurt zahlen! Die Zeiten in denen man Euch mit dem gesetzlichen Mindestlohn abspeisen konnte sind damit vorbei!
Ihr findet auch diese AVE auf unserer Seite Tarifverträge.
Da steht sofort 1.1.2017 aber Firma Securitas Flugverker Services „Securitas Airline Services GmbH & Co Kg „ möchte das ab 1.1.2018 zahlen! Was kann ich tun?
Ahmad
Firma Securitas hat noch nicht entschieden aber
bald wir werden sehen wie das bezahlt wird gezetz zagt ab 1.1 .2017 rück wendig so muss auch sein.