Luftsicherheit: Arbeitgeberangebot völlig unzureichend!

BDLS macht Schlichtungsvereinbarung zur Vorbedingung für Lohnangebot und lehnen Zuschläge für Mehrarbeit ab!

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,
am 11. Janu­ar 2024 wur­den in Ber­lin die Tarif­ver­hand­lun­gen zur Ent­gelt­run­de 2024 fort­ge­setzt. Der Bun­des­ver­band der Luft­si­cher­heits­un­ter­neh­men (BDLS) hat zu Beginn der Ver­hand­lun­gen betont, dass sie zügig zu einer Eini­gung kom­men wol­len und bekräf­tig­ten, dass sie kei­ne rück­wir­ken­de Erhö­hung der Löh­ne ver­ein­ba­ren wür­den. Für sie sei die Ent­gelt­an­pas­sung der Schwer­punkt. Sie wür­den ein Ange­bot unter der Bedin­gung unter­brei­ten, dass ein ver­bind­li­ches Schlich­tungs­ver­fah­ren ver­ein­bart wird, dass ab dem 1. März 2024 gel­ten soll. Eine wei­te­re Bedin­gung sei, dass die For­de­run­gen von ver.di nach Mehr­ar­beits­zu­schlä­gen und Erhö­hung der Funk­ti­ons­zu­la­gen für Füh­rungs­kräf­te sowie der Erhö­hung des Ent­gelts für ope­ra­tiv täti­ge betrieb­li­che Beschäf­tig­te mit mehr als 4.000 Euro nicht in der Tarif­run­de ver­han­delt wer­den. Dann wäre das Ange­bot 4 % für 2024 und 3 % für 2025 bei einer Lauf­zeit von 24 Monaten.

Beispielrechnung BDLS-"Angebot" 2024-2025

ver.di lehnt Forderungen und das Angebot des BDLS ab!

Die ver.di-Tarifkommission (BTK) hat eine Schlich­tungs­ver­ein­ba­rung abge­lehnt. Dies wür­de die Zeit bis zu einer Eini­gung unnö­tig ver­län­gern. Durch die ableh­nen­de Hal­tung der Arbeit­ge­ber die Löh­ne rück­wir­kend anzu­he­ben, käme dies einer Bestra­fung der Beschäf­tig­ten gleich und soll ver.di unter Druck set­zen. Auch die Vor­be­din­gung kei­ne rück­wir­ken­de Erhö­hung der Ent­gel­te vor­zu­neh­men kann ver.di nicht akzep­tie­ren. Rück­wir­ken­de Erhö­hun­gen sei­en bei Tarif­ab­schlüs­sen üblich. Statt­des­sen schlägt ver.di vor wei­te­re Ver­hand­lungs­ter­mi­ne zu ver­ein­ba­ren, damit mög­lichst zeit­nah ein Tarif­er­geb­nis erzielt wer­den kann. Die Beschäf­tig­ten erwar­ten von ver.di, dass end­lich Zuschlä­ge für Mehr­ar­beit ver­ein­bart wer­den. Des­halb muss über die­se Zuschlä­ge end­lich lösungs­ori­en­tiert ver­han­delt wer­den. Auch die Füh­rungs­kräf­te und das Aus­bil­dungs­per­so­nal sowie die ope­ra­ti­ven betrieb­li­chen Beschäf­tig­ten haben auch einen Anspruch, dass ihre Ent­gel­te erhöht und nicht von Erhö­hun­gen aus­ge­nom­men wer­den. Die­se Beschäf­tig­ten soll­ten sich gewerk­schaft­lich orga­ni­sie­ren und gemein­sam mit den ande­ren Beschäf­tig­ten für ihre Zie­le kämpfen.

Die For­de­rung die Löh­ne um 2,80 Euro zu erhö­hen, berück­sich­tigt den Kauf­kraft­ver­lust durch die Infla­ti­on und beinhal­tet einen Lohn­zu­wachs. Die star­ken Preis­stei­ge­run­gen bei Lebens­mit­teln und der Ener­gie belas­ten die Geld­beu­tel. Unser Ziel ist es den Kauf­kraft­ver­lust nach­hal­tig aus­zu­glei­chen, um der Infla­ti­on dau­er­haft ins­be­son­de­re bei den unte­ren Ent­gelt­grup­pen entgegenzuwirken.

Arbeitgeber beharren auf einer Schlichtungsvereinbarung!

In einer wei­te­ren Ver­hand­lungs­run­de haben die Arbeit­ge­ber noch ein­mal ihre Vor­stel­lun­gen vor­ge­tra­gen, die im Wesent­li­chen von ihnen schon in der ers­ten Ver­hand­lungs­run­de vor­ge­tra­gen wur­den. Sie for­dern bis zum 29. Febru­ar gemein­sa­me Eck­punk­te für ein Schlich­tungs­ver­fah­ren, das ab dem 1. März gel­ten soll. Ihr Ange­bot ste­he nur unter der Bedin­gung, dass die­se Ver­ein­ba­rung ver­bind­lich abge­schlos­sen wird. Ver.di kön­ne für Eck­punk­te einen Vor­schlag unter­brei­ten. Eine rück­wir­ken­de Erhö­hung der Löh­ne käme für sie nicht in Fra­ge. Sie sei­en bereit über Zuschlä­ge für Mehr­ar­beit mit ver.di zu ver­han­deln, wenn ver.di einen Vor­schlag zur Dis­kus­si­on vor­le­gen wür­de, der an den bis­he­ri­gen Dis­kus­si­ons­stand anknüp­fe und die Anfor­de­run­gen des BDLS berücksichtige.
Wei­te­re Ver­hand­lungs­ter­mi­ne könn­ten nicht ver­ein­bart wer­den, aber sie sei­en bereit, den nächs­ten Ver­hand­lungs­ter­min auf zwei Tage zu verlängern.

ver.di hält an den Forderungen fest!

Die Tarif­kom­mis­si­on von ver.di hat deut­lich gemacht, dass ein Schlich­tungs­zwang kei­ne Lösung bringt, weil ein Schlich­tungs­spruch nicht ver­bind­lich für die Tarif­ver­trags­par­tei­en sein kann. Die Ver­ant­wor­tung tra­gen die Tarif­ver­trags­par­tei­en, um einen Tarif­kon­flikt zu lösen und dafür gibt es im kol­lek­ti­ven Arbeits­recht Rege­lungs­me­cha­nis­men und die­se gel­te es auszuschöpfen.

Wir wer­den wei­ter für unse­re For­de­run­gen eintreten:

ver.di-Forderungen Luftsicherheit 2024

Die Tarif­ver­hand­lun­gen zur Ent­gelt­run­de 2024 mit dem BDLS wer­den am 25./26. Janu­ar 2024 in Ber­lin fort­ge­setzt. Wir erwar­ten vom BDLS ein ver­hand­lungs­fä­hi­ges Ange­bot ohne Vorbedingungen.

Wir müs­sen uns auf Arbeits­kampf­maß­nah­men vorbereiten.
Es wird eine har­te Tarifrunde.
Wich­tig ist: ver.di-Mitglied wer­den! – Jetzt aktiv werden.
GUTE LEUTE – GUTE ARBEIT – GUTES GELD
Mit­ma­chen. Mit­glied werden.

Down­load: Tarif­in­fo 1 BDLS ETV 2024

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