Streiklexikon Teil 6

Darf der Arbeitgeber bei einem Streik einseitig Beschäftigte zum Notdienst einteilen?

Nein. Eine ein­sei­ti­ge Not­dienst­an­ord­nung durch den Arbeit­ge­ber ist rechts­wid­rig und unver­bind­lich. Wenn, muss mit der ver.di-Streikleitung eine Not­dienst­ver­ein­ba­rung abschlie­ßen, in der die zum Not­dienst ein­ge­teil­ten Beschäf­tig­ten (meis­tens in einer Lis­te, die von bei­den Sei­ten abge­zeich­net ist) nament­lich auf­ge­führt sind. Die­se sind dann ver­pflich­tet, Not­dienst­ar­bei­ten zu ver­rich­ten, es sei denn, es gibt genü­gend Nicht­strei­ken­de, die die­sen Dienst machen kön­nen. Dies muss aber die Streik­lei­tung ent­schei­den und mit dem Arbeit­ge­ber absprechen.

ver.di kann gegen ein­sei­tig vom Arbeit­ge­ber ange­ord­ne­ten Not­diens­te beim Arbeits­ge­richt eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung auf Fest­stel­lung einer unzu­läs­si­gen Ein­schrän­kung des Streik­rechts beantragen.