Ein paar erfreuliche Dinge sind bei den letzten Koalitionsverhandlungen herausgekommen, besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Besonders bedeutsam gerade für die Bewachungsbranche ist die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro, die für Oktober 2022 geplant ist.
Doch was bedeutet das für unsere Tarifverträge? Das ist tatsächlich etwas kompliziert, denn unsere Tarifverträge sind erst zum Jahresende kündbar. Würden wir die Tarifverträge deutlich vorher verhandeln, wären wir in der Friedenspflicht, könnten darum nicht streiken und hätten somit als Gewerkschaft kein Druckmittel.
Dies betrifft natürlich nicht nur uns in Hessen, sondern ist in allen Bundesländern ein Thema. ver.di hat sich daher auf folgende Position verständigt:
Die Gewerkschaft ver.di begrüßt ausdrücklich die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Bei den steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten ist das ein dringend notwendiger und richtiger Schritt.
Dass diese Anhebung während der Laufzeit der Lohntarifverträge geschieht, stellt Arbeitgeber und Gewerkschaft in der Wach- und Sicherheitsbranche vor besondere Herausforderungen. Die Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern sind zum Teil erheblich, somit natürlich auch die Auswirkungen bei der Einführung eines 12-Euro-Stundenlohns.
Eines haben allerdings alle Bundesländer gemeinsam: Sämtliche Löhne lagen bisher über dem gesetzlichen Mindestlohn. Was angesichts tausender nicht besetzter Stellen ein wichtiges Argument bei der Mitarbeiterakquise war, ist nun kein Alleinstellungsmerkmal der Branche mehr. Hierzu stellt ver.di klar, dass auch in Zukunft der vor der Einführung des 12-Euro-Mindestlohns bestehende Abstand zum Mindestlohn gewahrt bleiben soll.
Dies betrifft nicht nur die untersten Lohngruppen, sondern auch die anderen Entgeltgruppen, die sich auch bisher aus guten Gründen von der untersten Lohngruppe zum Teil deutlich unterschieden haben. Aus diesen Gründen wird der Vorschlag, die jeweils untersten Lohngruppen gesondert zu betrachten und bundesweit einheitlich zu verhandeln, abgelehnt.
ver.di ist sich in allen Bundesländern einig, dass sehr frühzeitig Gespräche/Sondierungen mit den jeweiligen Landesgruppen des Arbeitgeberverbandes BDSW aufgenommen werden sollen. Einen besonderen Verhandlungsdruck, um jeden Preis noch vor der Anhebung des Mindestlohns bzw. noch während der Laufzeit der bestehenden Tarifverträge Abschlüsse zu erzielen, sieht ver.di jedoch nicht.