12 Euro Mindestlohn noch in diesem Jahr – Was bedeutet das für die Sicherheitsbranche?

Ein paar erfreu­li­che Din­ge sind bei den letz­ten Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen her­aus­ge­kom­men, beson­ders für Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer. Beson­ders bedeut­sam gera­de für die Bewa­chungs­bran­che ist die Anhe­bung des Min­dest­lohns auf 12 Euro, die für Okto­ber 2022 geplant ist.

Doch was bedeu­tet das für unse­re Tarif­ver­trä­ge? Das ist tat­säch­lich etwas kom­pli­ziert, denn unse­re Tarif­ver­trä­ge sind erst zum Jah­res­en­de künd­bar. Wür­den wir die Tarif­ver­trä­ge deut­lich vor­her ver­han­deln, wären wir in der Frie­dens­pflicht, könn­ten dar­um nicht strei­ken und hät­ten somit als Gewerk­schaft kein Druckmittel.

Dies betrifft natür­lich nicht nur uns in Hes­sen, son­dern ist in allen Bun­des­län­dern ein The­ma. ver.di hat sich daher auf fol­gen­de Posi­ti­on verständigt:

Die Gewerk­schaft ver.di begrüßt aus­drück­lich die Anhe­bung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns auf 12 Euro. Bei den stei­gen­den Miet- und Lebens­hal­tungs­kos­ten ist das ein drin­gend not­wen­di­ger und rich­ti­ger Schritt.

Dass die­se Anhe­bung wäh­rend der Lauf­zeit der Lohn­ta­rif­ver­trä­ge geschieht, stellt Arbeit­ge­ber und Gewerk­schaft in der Wach- und Sicher­heits­bran­che vor beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen. Die Unter­schie­de in den ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern sind zum Teil erheb­lich, somit natür­lich auch die Aus­wir­kun­gen bei der Ein­füh­rung eines 12-Euro-Stundenlohns.

Eines haben aller­dings alle Bun­des­län­der gemein­sam: Sämt­li­che Löh­ne lagen bis­her über dem gesetz­li­chen Min­dest­lohn. Was ange­sichts tau­sen­der nicht besetz­ter Stel­len ein wich­ti­ges Argu­ment bei der Mit­ar­bei­ter­ak­qui­se war, ist nun kein Allein­stel­lungs­merk­mal der Bran­che mehr. Hier­zu stellt ver.di klar, dass auch in Zukunft der vor der Ein­füh­rung des 12-Euro-Min­dest­lohns bestehen­de Abstand zum Min­dest­lohn gewahrt blei­ben soll.

Dies betrifft nicht nur die unters­ten Lohn­grup­pen, son­dern auch die ande­ren Ent­gelt­grup­pen, die sich auch bis­her aus guten Grün­den von der unters­ten Lohn­grup­pe zum Teil deut­lich unter­schie­den haben. Aus die­sen Grün­den wird der Vor­schlag, die jeweils unters­ten Lohn­grup­pen geson­dert zu betrach­ten und bun­des­weit ein­heit­lich zu ver­han­deln, abgelehnt.

ver.di ist sich in allen Bun­des­län­dern einig, dass sehr früh­zei­tig Gespräche/​Sondierungen mit den jewei­li­gen Lan­des­grup­pen des Arbeit­ge­ber­ver­ban­des BDSW auf­ge­nom­men wer­den sol­len. Einen beson­de­ren Ver­hand­lungs­druck, um jeden Preis noch vor der Anhe­bung des Min­dest­lohns bzw. noch wäh­rend der Lauf­zeit der bestehen­den Tarif­ver­trä­ge Abschlüs­se zu erzie­len, sieht ver.di jedoch nicht.