Einführung des BMTVs:
Prosegur verstößt gegen den Tarifvertrag und greift den Kolleg*innen in die Tasche
Download: verdi Info zur Umsetzung BMTV bei Prosegur 22.09.22
Die Einführung des BMTVs nutzt Prosegur, um Einsparungen zu Lasten der Kolleg*innen vorzunehmen.
Hier ein paar gemeldete Beispiele:
- Teilweise bisher geleistete Zulagen werden nicht mehr in der bisher üblichen Höhe gezahlt.
- Andere erhalten die Zulagen nicht in der nun vereinbarten Höhe.
- Die Urlaubsentgeltberechnung erfolgt ohne Berücksichtigung der bundeslandspezifischen Regelungen.
- Überstundenzuschläge werden ebenfalls nach einer neuen Berechnungsgrundlage für das Erreichen der zuschlagspflichtigen Stunden ermittelt.
- Das in einem konkreten Betrieb üblicher Weise bislang gezahlte Urlaubsgeld wird plötzlich nicht mehr gezahlt.
Bei diesen Einschnitten kann sich Prosegur nicht auf die Regelungen des BMTVs stützen! Hier ist ausdrücklich etwas anderes geregelt:
„Günstigere Regelungen, gleich welcher Rechtsgrundlage, bleiben bestehen! (so § 2 BMTV)“
Das Vorgehen von Prosegur erscheint willkürlich und zerstört jedes Vertrauen in Prosegur als Arbeitgeber aber auch als verlässlichen Partner am Verhandlungstisch. Versuche von ver.di, Prosegur auf der Gesprächsebene zu einem Einlenken zu bewegen, hatten bisher keinen Erfolg.
Es heißt nun: Gemeinsam aktiv zu werden!
Macht eure Ansprüche geltend!
Muster-Geltendmachungen für die uns vorliegenden Fälle werden euch in den kommenden Tagen zur Verfügung gestellt. Parallel versucht ver.di weiter, eine Klärung über den BDGW zu erzielen.
Die Bundestarifkommission wird Ende September über weitere Schritte und Maßnahmen aufgrund der Kürzungen bei Prosegur beraten.
Wir halten euch auf dem Laufenden!