Viele Kolleginnen und Kollegen im Sicherheitsbereich waren dieses Jahr in Kurzarbeit. Kurzarbeitergeld ist zunächst steuerfrei – wird am Ende des Jahres jedoch zum Einkommen addiert (Anlage N in der Einkommenssteuererklärung) und erhöht so unter Umständen den persönlichen Steuersatz. Grund dafür ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Ausführliche Infos mit Rechenbeispielen findest Du hier. Das kann zu einem bösen Erwachen führen, wenn die Einkommenssteuererklärung ansteht.
Steuererklärung oft verpflichtend
Wer in einem Jahr mindestens 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung im darauffolgenden Jahr verpflichtet. Diese muss dann bis zum 31. Juli beim Finanzamt eingehen. Wenn möglich sollten daher entsprechende Rücklagen gebildet werden.
Lohnsteuerberatung für ver.di-Mitglieder
Seinen Mitgliedern bietet ver.di übrigens einen kostenlosen Lohnsteuerservice an.
Die Beratungsleistung von ver.di umfasst beispielsweise die Berechnung der Steuererstattung oder Steuernachzahlung, Überprüfung von Steuerbescheiden der Finanzbehörden und – falls nötig – das Formulieren von Einsprüchen gegen Steuerbescheide. Am besten, Du informierst Dich in der nächsten ver.di-Geschäftsstelle, über unsere kostenlose Info-Hotline (0800–8373433) oder online im Mitgliedernetz über das Beratungsangebot in deinem ver.di- Bezirk.