Halber Beitrag, Volle Leistung!

Auch im neu­en Jahr zah­len ver.di-Mitglieder bei Kurz­ar­beit nur den hal­ben Mit­glieds­bei­trag. Trotz­dem gibt es die vol­len Leistungen.

Halber Beitrag bei Kurzarbeit

Um die finan­zi­el­len Ein­bu­ßen durch Kurz­ar­beit abzu­schwä­chen, hat ver.di den Mit­glieds­bei­trag seit März 2020 in allen Betrie­ben mit Kurz­ar­beit hal­biert. Die­se Rege­lung wer­den wir auch im neu­en Jahr 2021 fort­füh­ren. Dies soll­te auto­ma­tisch gesche­hen, sodass ihr euch dar­um nicht küm­mern müsst.

Volle Leistungen für Mitglieder

Mit dem hal­ben Bei­trag hat man trotz­dem den vol­len Anspruch auf alle Leistungen:

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen im Netz:

Abfindung, Kündigung oder Rente: reduzierter Beitrag

Vie­le Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen wer­den die Bran­che in den kom­men­den Mona­ten ver­las­sen. Eini­ge wer­den in die wohl­ver­dien­te Ren­te gehen. Eini­ge wer­den Abfin­dungs­pro­gram­me ihres Arbeit­ge­bers in Anspruch neh­men, oder wer­den gekün­digt. Auch hier gilt ein redu­zier­ter Mitgliedsbeitrag:

Bei Sperr­zei­ten: 2,50 Euro im Monat solan­ge kein Ein­kom­men oder Arbeits­lo­sen­geld bezo­gen wird. Abfin­dun­gen wer­den nicht angerechnet.

Bei Arbeits­lo­sig­keit: 0,5% des Arbeits­lo­sen­gel­des. Vol­ler Rechts­schutz bei Strei­tig­kei­ten mit dem Arbeits­amt. Prü­fung von Arbeits­zeug­nis und neu­em Arbeitsvertrag.

Bei Ren­te: 0,5% des Ren­ten­brut­to. Rechts­schutz bei Strei­tig­kei­ten mit der Kran­ken- oder Ren­ten­kas­se, sowie im Arbeits­recht im Fal­le einer Erwerbstätigkeit.

Für Mit­glie­der ren­ten­na­her Jahr­gän­ge gibt es zudem die ver.di-Rentenberatung. Wei­te­re Infos unter ffm.verdi.de > Ser­vice > Hil­fe in Ren­ten­fra­gen.