Muss ich den Ansagen der Streikleitung als Streikender Folge leisten?
Alle an einem Arbeitskampf beteiligten Mitglieder (und Nicht-Mitglieder) haben den Anweisungen der Streikleitung zu folgen. Die Übernahme von Hilfsdiensten oder der Funktion eines Streikpostens sind jedoch freiwillig — diese muss kein Mitglied gegen seinen Willen übernehmen (§ 7 ver.di-Richtlinie über Urabstimmung und Arbeitskampfmaßnahmen). Da ver.di die Verantwortung für die Durchführung des Streiks hat, muss sie auch darauf achten, dass keine Rechtsverstöße entstehen.
Dies ist unter Corona-Bedingungen natürlich noch wichtiger, denn wir wollen durch unseren Streik niemanden in seiner Gesundheit gefährden!