Streiklexikon Teil 4

Muss ich den Anweisungen der Streikleitung als Streikender Folge leisten?

Alle an einem Arbeits­kampf betei­lig­ten Mit­glie­der (und Nicht-Mit­glie­der) haben den Anwei­sun­gen der Streik­lei­tung zu fol­gen. Die Über­nah­me von Hilfs­diens­ten oder der Funk­ti­on eines Streik­pos­tens sind jedoch frei­wil­lig – die­se muss kein Mit­glied gegen sei­nen Wil­len über­neh­men (§ 7 ver.di-Richtlinie über Urab­stim­mung und Arbeits­kampf­maß­nah­men). Da die Gewerk­schaft die Ver­ant­wor­tung für die Durch­füh­rung des Streiks hat, muss sie auch dar­auf ach­ten, dass kei­ne Rechts­ver­stö­ße entstehen.

Mög­li­che Anwei­sun­gen könn­ten zum Bei­spiel sein:

  • Die Über­nah­me von Notdiensten
  • Das Frei­hal­ten von Rettungswegen
  • Das Auf­lö­sen von Ver­samm­lun­gen oder
  • Die Ein­hal­tung von mit den Behör­den abge­spro­che­nen Demonstrationsrouten