Muss ich den Anweisungen der Streikleitung als Streikender Folge leisten?
Alle an einem Arbeitskampf beteiligten Mitglieder (und Nicht-Mitglieder) haben den Anweisungen der Streikleitung zu folgen. Die Übernahme von Hilfsdiensten oder der Funktion eines Streikpostens sind jedoch freiwillig – diese muss kein Mitglied gegen seinen Willen übernehmen (§ 7 ver.di-Richtlinie über Urabstimmung und Arbeitskampfmaßnahmen). Da die Gewerkschaft die Verantwortung für die Durchführung des Streiks hat, muss sie auch darauf achten, dass keine Rechtsverstöße entstehen.
Mögliche Anweisungen könnten zum Beispiel sein:
- Die Übernahme von Notdiensten
- Das Freihalten von Rettungswegen
- Das Auflösen von Versammlungen oder
- Die Einhaltung von mit den Behörden abgesprochenen Demonstrationsrouten