Muss der Arbeitgeber für Streikzeiten das Gehalt weiterzahlen?
Nein. Der Arbeitgeber kann (muss nicht) für Streikzeiten das Gehalt kürzen. Der Arbeitgeber darf auch nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmer/-innen Arbeitszeit vom Arbeitszeitkonto für die Teilnahme am Streik verrechnen. Zum Ausgleich erhalten Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld.
Noch kein Gewerkschaftsmitglied? Dann aber schnell rüber zu mitgliedwerden.verdi.de!