Wer beschließt/genehmigt einen Streik?
Die ver.di-Tarifkommission beantragt einen Streik beim ver.di-Bundesvorstand, dieser prüft und entscheidet dann, ob er den Streik genehmigt. Bei der Beantragung muss eingeschätzt werden können, wie viele sich beteiligen und wie lange gestreikt werden soll. Es gibt eine vom Gewerkschaftsrat beschlossene Arbeitskampfrichtlinie, die das beschreibt und an die sich alle halten müssen.
Der Streik muss nicht genehmigt werden. Weder vom Arbeitgeber, dem Staat oder sonst jemandem. Gewerkschaften entscheiden selbst, ob gestreikt wird oder nicht!
Ein Verbot der Teilnahme am Streik durch den Arbeitgeber ist rechtswidrig und muss von niemandem beachtet werden.