Wer beschließt/genehmigt einen Streik?
Die ver.di-Tarifkommission beantragt einen Streik beim Bundesvorstand, der prüft und entscheidet dann, ob er den Streik genehmigt. Bei der Beantragung muss eingeschätzt werden können, wie viele sich beteiligen und wie lange gestreikt werden soll. Es gibt eine vom Gewerkschaftsrat beschlossene Arbeitskampfrichtlinie, die das beschreibt und an die sich alle halten müssen.
Der Streik muss nicht vom Arbeitgeber, dem Statt oder sonst jemandem genehmigt werden. Gewerkschaften entscheiden selbst, ob gestreikt wird oder nicht!