Streiklexikon Teil 5

Wer beschließt/​genehmigt einen Streik?

Die ver.di-Tarifkommission bean­tragt einen Streik beim ver.di-Bundesvorstand, die­ser prüft und ent­schei­det dann, ob er den Streik geneh­migt. Bei der Bean­tra­gung muss ein­ge­schätzt wer­den kön­nen, wie vie­le sich betei­li­gen und wie lan­ge gestreikt wer­den soll. Es gibt eine vom Gewerk­schafts­rat beschlos­se­ne Arbeits­kampf­richt­li­nie, die das beschreibt und an die sich alle hal­ten müssen.
Der Streik muss nicht geneh­migt wer­den. Weder vom Arbeit­ge­ber, dem Staat oder sonst jeman­dem. Gewerk­schaf­ten ent­schei­den selbst, ob gestreikt wird oder nicht!

Ein Ver­bot der Teil­nah­me am Streik durch den Arbeit­ge­ber ist rechts­wid­rig und muss von nie­man­dem beach­tet werden.