Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und angepasst

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und angepasst

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage angepasst und wird daher bis einschl. 25.11.2021 verlängert. Wir informieren über die wichtigsten Änderungen. Um die Impfquote zu steigern, gibt es neu die Verpflichtung der Arbeitgeber*innen, Beschäftigte zur Wahrnehmung der Impfangebote von der Arbeit freizustellen, B...
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