Zweite Lesung der HVTG-Reform im Hessischen Landtag: Ein starkes Signal für fairen Wettbewerb – wenn die Details stimmen!
Diese Woche der Landtag in Wiesbaden über das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). Ein entscheidender Tag für gute Arbeit und fairen Wettbewerb in unserem Bundesland!
Gerade in hochgradig personalintensiven Branchen wie dem Wach- und Sicherheitsgewerbe entscheidet dieses Gesetz über Sein oder Nichtsein fairer Arbeitsbedingungen. Bei Lohnkosten von oft 80 bis 90 % der Gesamtkalkulation ist der Lohn die einzige Stellschraube, um Preise zu drücken. Wenn der Preis aber das einzig relevante Zuschlagskriterium bei öffentlichen Aufträgen ist, sind Unternehmen, die ihre Leute gut bezahlen und behandeln im Nachteil. Ohne ein starkes Tariftreuegesetz gewinnen am Ende immer diejenigen, die am brutalsten nach unten kalkulieren.
Als Gewerkschaft fordern wir zwingende Nachbesserungen, damit das Gesetz in der Praxis kein zahnloser Papiertiger wird. Denn in diesen sensiblen Bereichen, die eigentlich der Gefahrenabwehr und dem Schutz der öffentlichen Ordnung dienen, tummeln sich leider immer noch unfaire, gesetzeslose Anbieter, die den Markt mit krimineller Energie verzerren.
Unsere zwei klaren Botschaften an die Abgeordneten für die Debatte:
- Ganzheitlicher Tarifschutz statt „Schmalspur-Lohnschutz“ (§ 4 HVTG) – Schlupflöcher für Lohndumping schließen! Ein reiner Stunden-Mindestlohn auf dem Papier greift völlig zu kurz und ist eine Einladung für unseriöse Anbieter. In Branchen wie dem Wach- und Sicherheitsdienst, wo rund um die Uhr gearbeitet wird, leben die Beschäftigten von den tariflichen Zulagen. Unseriöse Firmen tricksen hier systematisch: Sie zahlen formal zwar den geforderten Grundlohn, streichen aber klammheimlich Nacht‑, Sonntags- und Feiertagszuschläge, verweigern tariflichen Urlaub oder stufen qualifizierte Kräfte in die niedrigste Entgeltgruppe ein. Wer nur den nackten Lohn regelt, legitimiert dieses Lohndumping durch die Hintertür und drängt rechtstreue Betriebe aus dem Markt. Die Rechtsverordnung muss daher zwingend die gesamte tarifliche Kostenstruktur und alle entgeltrelevanten Bestandteile umfassen!
- Bürokratiearme Präqualifikation (PQ-Tarif) statt Zettelwirtschaft (§ 10 HVTG) – Schwarze Schafe gezielt jagen! Niemand will zusätzliche Bürokratie. Deshalb schlagen wir ein rechtssicheres, schlankes Verfahren vor: Die tarifvertraglich dokumentierte Tarifbindung eines Unternehmens – bestätigt durch die Tarifvertragsparteien – muss als präqualifizierender Nachweis anerkannt werden. Das entlastet rechtstreue, tarifgebundene Betriebe und schont die Ressourcen der Verwaltung. Gleichzeitig ermöglicht es der neuen staatlichen Kontrollgruppe (§ 19), sich ohne Ablenkung auf die wirklich risikobehafteten, nicht tarifgebundenen Anbieter zu konzentrieren. Nur so legen wir das Handwerk derer, die mit Scheinselbstständigkeit, illegaler Beschäftigung und Unterschlagung von Sozialabgaben den ehrlichen Wettbewerb zerstören.
Unser Appell an den hessischen Landtag: Gehen Sie diesen wichtigen Schritt konsequent zu Ende. Machen Sie das HVTG zu einem wirksamen Schutzschild gegen Lohndumping, kriminelle Machenschaften und zu einem echten Instrument für unbürokratische, faire Vergaben!

