Luftsicherheit: Lohnuntergrenzen verbindlich!

Luftsicherheit: Lohnuntergrenzen verbindlich!

Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter erlässt zwin­gen­de Arbeits­be­din­gun­gen für Sicher­heits­be­schäf­tig­te an Flug­hä­fen. Ent­gelt­ta­rif­ver­trag gilt nun auch für nicht-tarif­ge­bun­de­ne Arbeitgeber.
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