DGB und ver.di kritisieren neues „Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz“ scharf. Das Gesetz drückt unsere Löhne und gefährdet unsere Arbeitsplätze. Jetzt aktiv werden!
„Die von der schwarz-grünen Landesregierung vorgelegte Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes ist mit Blick auf den Kampf gegen Lohndrückerei und untragbare Arbeitsbedingungen leider als ziemlicher Ausfall zu werten!“ erklärte Michael Rudolph, der Vorsitzende des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen die Landesregierung in einer Pressemitteilung. Recht hat er! Auch unser Landesbezirksleiter hat in der Anhörung deutliche Worte gefunden: Jürgen Bothner kritisierte, dass durch die Vergabepraxis z.B. des LBIH die Schwarzen Schafe geradezu herangezüchtet werden.
Ihr könnt Euch den Gesetzentwurf in der hessischen Parlamentsdatenbank selber anschauen. Dort findet ihr auch die offizielle Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf.
Warum ist das wichtig, und wie betrifft uns das eigentlich?
Kurz gesagt: weil das Hessische Tariftreue- und Vergabegesetz keine Tariftreue bewirkt. Schon der Titel ist also „ gelogen“. Guckt man in § 4 des Gesetzes, so steht dort:
„Unternehmen sind verpflichtet, die für sie geltenden gesetzlichen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren.“
Na tolle Wurst. An das, woran ich mich sowieso halten muss (weil es z.B. im Tarifvertragsgesetz, im Arbeitnehmerentsendegesetz oder im Mindestlohngesetz steht), muss ich mich jetzt aber sowas von halten! Sonst kriege ich keinen Auftrag vom Land Hessen! Aber sowas von nicht!
Es sei denn… Also im Moment gerade schon, weil der ETV ja gerade neu verhandelt wurde, und der neue noch nicht allgemeinverbindlich ist. Und wenn ich z.B. Leistungen mit GSSKs/Werkschutzfachkräften beauftrage, dann halt auch nicht. Weil das ist nicht in der Allgemeinverbindlichkeit mit drin. Und wenn der Auftraggeber eine Kommune ist, dann auch nicht unbedingt, weil: dann bin ich an dieses Gesetz nur bei der Vergabe von Nahverkehrsleistungen gebunden. Und die ganzen Bürokräfte der Sicherheitsfirmen, die kann der Auftragnehmer auch bezahlen wie er will, weil das auch nicht allgemeinverbindlich ist. Die Liste ließe sich noch lange weiterführen.
Das ist Tariftreue light. Aber ganz light.
Aber die Verpflichtungserklärung!
Jaaaa, die Verpflichtungserkläung. Die ist ganz toll. Die gibt der Unternehmer dem Land Hessen gegenüber ab, dass er sich an das halten wird, woran er sich sowieso halten muss (s.o.). Und wenn nicht, dann wehe. Ja aber ganz doll wehe. Denn wenn er seine Leute nicht richtig bezahlt, dann macht das Land Hessen nämlich… Na? Was? Richtig geraten! Nix machen die für uns dann. Woher wissen wir das? Weil die Landesregierung das selbst gesagt hat:
Weil: Der Unternehmer garantiert dem Land Hessen nämlich auch, sowas auf keinen Fall zu machen. Obwohl, ne. Garantie nicht. Er verpflichtet sich! Und wenn er das nicht macht, dann kriegt er ein Dudu. Dann kommt der Arbeitgeber nämlich in eine Liste. Die muss aber niemand so richtig abfragen, bevor er Aufträge vergibt. Kontrolliert wird auch nicht groß, Betriebsübergänge sind nur für den Verkehrssektor geregelt. Und so weiter und so fort.
Zusammenfassung
Das Land Hessen vergibt eine Menge an Dienstleistungsaufträgen – auch an Sicherheitsfirmen. Ausschlaggebend ist viel zu oft der niedrigste Preis. Hier können tarifgebundene Unternehmen kaum noch mithalten. Die Kommunen sind nicht einmal verpflichtet, sich überhaupt an das Gesetz zu halten, und kontrolliert wird sowieso nix. Solange das so ist, werden die ganzen unseriösesten Firmen die größten Wettbewerbsvorteile haben. Darunter habt ihr als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sicherheitsgewerbe ganz konkret zu leiden, denn der Preiskampf wird über eure Löhne ausgetragen!
Lange Rede: Kurzer Sinn: Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ist skandalös unsozial und wird die Tariftreue in Hessen keinen Meter voranbringen!
Was können wir tun?
Alte Lebensweisheit: Wer schreibt, der bleibt. Also schreibt euren Abgeordneten im Hessischen Landtag. Einen Vorschlag für eine Frage an euren Abgeordneten findet ihr ganz unten auf dieser Seite. Auf dem Portal Abgeordnetenwatch findet ihr alle Hessischen Landtagsabgeordneten aufgelistet:
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Schreibt euren Abgeordneten. Am besten den Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Denn diese beiden Fraktionen haben den Gesetzentwurf eingebracht. Die Fraktion der SPD („Gesetzgeberisches Fiasko für Schwarzgrün“) und die Fraktion Die Linke („Das hessische Vergabegesetz bleibt unzureichend“) teilen unsere Vorbehalte und kritisieren den Gesetzentwurf scharf. Schreibt den Abgeordneten, dass dieser Gesetzentwurf ganz konkret euren Verdienst so niedrig hält, und euer durch dieses schlechte Arbeitsplatz gefährdet ist, weil es den Wettbewerb unfair in Richtung nicht-tarifgebundener Unternehmen verzerrt.
Vorschlag für eine Frage an euren Abgeordneten:
„Sehr geehrter Herr/Frau xxx,
viele gesellschaftliche Akteure – insbesondere die Gewerkschaften – haben die von ihrer Fraktion vorgelegte Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes scharf kritisiert. „Mit der Novellierung wird keine allgemeine Verpflichtung zur Entlohnung nach Tarif eingeführt, die über die bereits bestehenden Regelungen zum Öffentlichen Personennahverkehr hinausgeht. Bezug genommen wird lediglich auf Bestimmungen, die sowieso verpflichtend sind“, so der DGB. Es handelt sich also um ein Tariftreuegesetz ohne wirkliche Tariftreue.
Was werden Sie im Gesetzgebungsprozess unternehmen, um die Tariftreue wirksam im Gesetz zu verankern?“
ver.di und der DGB werden sich weiter gegen diesen Gesetzentwurf einsetzen! Wir brauchen ein Tariftreuegesetz, dass diesen Namen auch verdient!