Betriebsrat gründen ist erlaubt – Behinderung der Wahl strafbar!
Arbeitgeber darf Betriebsratswahl nicht Behindern. Zur Teilnahme an der ersten Wahlversammlung braucht es keine Erlaubnis!
Infoportal Wach- und Sicherheitsbranche in Hessen
Hier findet ihr Tipps und Tricks zum Arbeitsrecht mit Fokus auf Beschäftigte bei Sicherheitsdiensten, der Luftsicherheit und Geld- und Werttransport. Ihr findet hier aktuelle Urteile und Hinweise, wie man seine Rechte durchsetzen kann. Gerade in der Sicherheitsbranche versuchen viele Arbeitgeber gesetzliche oder tarifliche Vorschriften zu umgehen. Wir klären Euch auf. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.