Und dann waren die Papiere weg…
Wer schon einmal eine neue Stelle in der Sicherheitsbranche angetreten hat, kennt das: am Anfang muss man einen Unterrichtungsnachweis nach 34a GewO (oder höherwertige Qualifikationen) vorlegen. Doch was tun, wenn der Arbeitgeber diese nicht mehr raus rückt?