Wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt
40 Euro Entschädigung Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlen. Bisher konnten Beschäftigte dagegen wenig unternehmen. Jetzt gibt es dazu eine neue Vorschrift: § 288 Absatz 5 BGB. Diese sieht eine Verzugspauschale von 40 € vor.



