Wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt

Wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt

40 Euro Entschädigung   Immer wie­der kommt es vor, dass Arbeit­ge­ber den Lohn nicht pünkt­lich zah­len. Bis­her konn­ten Beschäf­tig­te dage­gen wenig unter­neh­men. Jetzt gibt es dazu eine neue Vor­schrift: § 288 Absatz 5 BGB. Die­se sieht eine Ver­zugs­pau­scha­le von 40 € vor.
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Über den Tellerrand: wasi-nrw.de

Seit Febru­ar 2016 sind wir mit WaSi-Hessen.de am Start. Unser Vor­bild war von Anfang an wasi-nrw.de, das seit 2014 die Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in Nord­rhein-West­fa­len ver­netzt, berät und informiert. Auch dort kriegt ihr die jewei­li­gen ...
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Vie­le Betriebs­rä­te ken­nen das Pro­blem: Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen wen­den sich mit Pro­ble­men an den Betriebs­rat, die sich nicht nur auf das Arbeits­ver­hält­nis bezie­hen, son­ders sich viel­leicht auch in den pri­va­ten Bere...
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