Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die im Bundeslohntarifvertrag, zwischen BDGW und der ver.di, festgelegten Löhne über eine Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt.
Der Tarifvertrag ist damit für alle – auch bisher nicht tarifgebundenen – Geld- und Wertdienstleister in Deutschland verbindlich. Auch wenn es sich um ausländische Firmen handeln sollte.
Für die Beschäftigten bedeutet die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages zum 1. Oktober in der stationären Dienstleistung Stundengrundlöhne zwischen 9,88€ und 13,24€ – je nach Bundesland (Hessen: 13,24€). Für die mobile Dienstleistung gelten die Stundengrundlöhne zwischen 11,94€ und 16,13€ (Hessen: 14,56€). Anfang 2018 steigen die Löhne dann nochmals.
Die Allgemeinverbindlicherklärung (Was ist das?) könnt ihr Euch auch auf unserer Seite Tarifverträge herunterladen.
Eine Anpassung der Löhne ist unglaublich wichtig, denn Menschen die Arbeiten gehen, sollten auch endlich wieder von ihrem Lohn leben können, was aktuell leider bei vielen nicht der Fall ist.