Vorstellungen des BDGW liegen auf dem Tisch
Heute, am 20.06.2022, hat sich die ver.di-Verhandlungskommission in Frankfurt mit der Verhandlungskommission des BDGW zur ersten Verhandlungsrunde zur Lohntarifrunde 2022 getroffen.
Download: ver.di Info GuW Verhandlungsrunde 20.06.2022
Nachdem die Arbeitgeberseite dargestellt hat, dass die Geld- und Wert-Unternehmen bis heute unter den Folgen der Corona-Pandemie und zurückgehendem Bargeld zu leiden habe, erläuterte sie auch, von welcher Inflationsrate aus ihrer Sicht auszugehen sei: Im Jahresdurchschnitt von 6,8 % für 2022 und 3,5 % in 2023, wie derzeit von der Europäischen Zentralbank prognostiziert. Zu starke Lohnsteigerungen, die eine zu hohe Kostenanhebung bei den Kunden verursachen würde, könnten sei diesen nicht durchgesetzt werden und zu deren Weggang führen. Grundsätzlich sei es aber auch nicht allein die Aufgabe der Arbeitgeber zu starke Inflationsraten auszugleichen. Hier seien auch Maßnahmen der Politik gefragt. Andere Tarifabschlüsse der jüngsten Vergangenheit hätten auch nicht die Höhe des Inflationsausgleichs erreicht.
Man sehe aber auch zugleich die Not der Kolleg*inne, die durch die steigenden Kosten entsteht und wolle hier zu einem guten gemeinsamen Ergebnis kommen.
Man müsse aber auch die in diesem Jahr noch greifenden Lohnerhöhungen aus dem letzten Tarifvertrag berücksichtigen und der Abschluss des Bundesmanteltarifvertrag schlage mit 0,5 % zu Buche. Das dann unterbreitete Angebot liegt in seiner Höhe dann zwar über den bisher zu einem Verhandlungsauftakt abgegebenen Angeboten, reicht aber in der aktuellen Situation ganz sicher noch nicht aus!
- 8,4 % Erhöhung für alle, aufgeteilt in zwei Stufen, bei einer Laufzeit von zwei Jahren, also bis zum 30.06.2024.
- Eine erste Erhöhung könnte zum 01.07.2022 greifen, die zweite zu einem zu verhandelnden Zeitpunkt in 2023.
- Wie das sich daraus ergebende Volumen ggf. auch so verteilt wird, dass eine weitere Angleichung der Löhne erfolgen kann, könnte auch noch verhandelt werden. Ein Vorschlag der Arbeitgeberseite, wie die einzelnen Erhöhungen aussehen könnten, wurde der Verhandlungskommission vorgestellt.
- Eine Mitgliedervorteilsregelung sei ein „No Go“
Die ver.di-Verhandlungskommission hat deutlich gemacht, dass das vorliegende Angebot nicht reicht. Die Inflationsrate für den Monat Mai 2022 lag bei 7,9 %, unterschiedliche Institute geben auch unterschiedliche Prognosen für die zu erwartende Inflation im Jahresschnitt für 2022 ab. Ihnen allen ist aber gemeinsam, dass sie sich stetig nach oben korrigieren.
Der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz steigt in diesem Jahr um über 22 %. Die Kolleg*innen in den Betrieben fahren Sonderschichten und Überstunden und es können doch nicht alle Kundenwüsche bedient werden. Die Arbeitssituation ist von Stress durch Personalmangel geprägt.
Die Verhandlungen zu den jüngst abgeschlossenen Tarifverträgen, die hinter der aktuellen Inflationsraten zurück bleiben, wurden in der Regel schon vor oder zu Beginn der aktuellen weltpolitischen und wirtschaftlichen Situation begonnen und die Forderungen dementsprechend auch niedriger angesetzt. Im Hotel- und Gaststättengewerbe ist es beispielsweise in einer stark krisengebeutelten Branche zu Lohnerhöhungen bis zu 22,4 % über zwei Jahre gekommen – weil man erkannt hat, dass gutes Personal auch etwas Wert ist.
Die ver.di-Verhandlungskommission machte deutlich, dass es in den Verhandlungen nicht allein darum gehen kann, gemeinsam zu überlegen, wie das von der Arbeitgeberseite angebotene Gesamtvolumen verteilt wird. Eine Verhandlung beinhaltet, dass auch das Volumen verhandelt wird! Wir sind so auseinandergegangen, dass beide Seiten zu Donnerstag überlegen werden, wie ein Aufeinanderzugehen aussehen könnte.
Ein Gedanke zu „Geld- und Werttransport: 1. Verhandlungsrunde ohne Ergebnis“
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