Geld- und Werttransport: 1. Verhandlungsrunde ohne Ergebnis

Vorstellungen des BDGW liegen auf dem Tisch

Heu­te, am 20.06.2022, hat sich die ver.di-Verhandlungskommission in Frank­furt mit der Ver­hand­lungs­kom­mis­si­on des BDGW zur ers­ten Ver­hand­lungs­run­de zur Lohn­ta­rif­run­de 2022 getroffen. 

Down­load: ver.di Info GuW Ver­hand­lungs­run­de 20.06.2022

Nach­dem die Arbeit­ge­ber­sei­te dar­ge­stellt hat, dass die Geld- und Wert-Unter­neh­men bis heu­te unter den Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie und zurück­ge­hen­dem Bar­geld zu lei­den habe, erläu­ter­te sie auch, von wel­cher Infla­ti­ons­ra­te aus ihrer Sicht  aus­zu­ge­hen sei: Im Jah­res­durch­schnitt von 6,8 % für 2022 und 3,5 % in 2023, wie der­zeit von der Euro­päi­schen Zen­tral­bank pro­gnos­ti­ziert. Zu star­ke Lohn­stei­ge­run­gen, die eine zu hohe Kos­ten­an­he­bung bei den Kun­den ver­ur­sa­chen wür­de, könn­ten  sei die­sen nicht durch­ge­setzt wer­den und zu deren Weg­gang füh­ren. Grund­sätz­lich sei es aber auch nicht allein die Auf­ga­be der Arbeit­ge­ber zu star­ke Infla­ti­ons­ra­ten aus­zu­glei­chen. Hier sei­en auch Maß­nah­men der Poli­tik gefragt. Ande­re Tarif­ab­schlüs­se der jüngs­ten Ver­gan­gen­heit hät­ten auch nicht die Höhe des Infla­ti­ons­aus­gleichs erreicht.
Man sehe aber auch zugleich die Not der Kolleg*inne, die durch die stei­gen­den Kos­ten ent­steht und wol­le hier zu einem guten gemein­sa­men Ergeb­nis kommen.

Man müs­se aber auch die in die­sem Jahr noch grei­fen­den Lohn­er­hö­hun­gen aus dem letz­ten Tarif­ver­trag berück­sich­ti­gen und der Abschluss des Bun­des­man­tel­ta­rif­ver­trag schla­ge mit 0,5 % zu Buche. Das dann unter­brei­te­te Ange­bot liegt in sei­ner Höhe dann zwar über den bis­her zu einem Ver­hand­lungs­auf­takt abge­ge­be­nen Ange­bo­ten, reicht aber in der aktu­el­len Situa­ti­on ganz sicher noch nicht aus!

  • 8,4 % Erhö­hung für alle, auf­ge­teilt in zwei Stu­fen, bei einer Lauf­zeit von zwei Jah­ren, also bis zum 30.06.2024.
  • Eine ers­te Erhö­hung könn­te zum 01.07.2022 grei­fen, die zwei­te zu einem zu ver­han­deln­den Zeit­punkt in 2023.
  • Wie das sich dar­aus erge­ben­de Volu­men ggf. auch so ver­teilt wird, dass eine wei­te­re Anglei­chung der Löh­ne erfol­gen kann, könn­te auch noch ver­han­delt wer­den. Ein Vor­schlag der Arbeit­ge­ber­sei­te, wie die ein­zel­nen Erhö­hun­gen aus­se­hen könn­ten, wur­de der Ver­hand­lungs­kom­mis­si­on vorgestellt.
  • Eine Mit­glie­der­vor­teils­re­ge­lung sei ein „No Go“

Die ver.di-Verhandlungskommission hat deut­lich gemacht, dass das vor­lie­gen­de Ange­bot nicht reicht. Die Infla­ti­ons­ra­te für den Monat Mai 2022 lag bei 7,9 %, unter­schied­li­che Insti­tu­te geben auch unter­schied­li­che Pro­gno­sen für die zu erwar­ten­de Infla­ti­on im Jah­res­schnitt für 2022 ab. Ihnen allen ist aber gemein­sam, dass sie sich ste­tig nach oben korrigieren.

Der Min­dest­lohn nach dem Min­dest­lohn­ge­setz steigt in die­sem Jahr um über 22 %. Die Kolleg*innen in den Betrie­ben fah­ren Son­der­schich­ten und Über­stun­den und es kön­nen doch nicht alle Kun­den­wü­sche bedient wer­den. Die Arbeits­si­tua­ti­on ist von Stress durch Per­so­nal­man­gel geprägt.

Die Ver­hand­lun­gen zu den jüngst abge­schlos­se­nen Tarif­ver­trä­gen, die hin­ter der aktu­el­len Infla­ti­ons­ra­ten zurück blei­ben, wur­den in der Regel schon vor oder zu Beginn der aktu­el­len welt­po­li­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on begon­nen und die For­de­run­gen dem­entspre­chend auch nied­ri­ger ange­setzt. Im Hotel- und Gast­stät­ten­ge­wer­be ist es bei­spiels­wei­se in einer stark kri­sen­ge­beu­tel­ten Bran­che zu Lohn­er­hö­hun­gen bis zu 22,4 % über zwei Jah­re gekom­men – weil man erkannt hat, dass gutes Per­so­nal auch etwas Wert ist.

Die ver.di-Verhandlungskommission mach­te deut­lich, dass es in den Ver­hand­lun­gen nicht allein dar­um gehen kann, gemein­sam zu über­le­gen, wie das von der Arbeit­ge­ber­sei­te ange­bo­te­ne Gesamt­vo­lu­men ver­teilt wird. Eine Ver­hand­lung beinhal­tet, dass auch das Volu­men ver­han­delt wird! Wir sind so aus­ein­an­der­ge­gan­gen, dass bei­de Sei­ten zu Don­ners­tag über­le­gen wer­den, wie ein Auf­ein­an­der­zu­ge­hen aus­se­hen könnte.

 

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