Auch im neuen Jahr zahlen ver.di-Mitglieder bei Kurzarbeit nur den halben Mitgliedsbeitrag. Trotzdem gibt es die vollen Leistungen.
Halber Beitrag bei Kurzarbeit
Um die finanziellen Einbußen durch Kurzarbeit abzuschwächen, hat ver.di den Mitgliedsbeitrag seit März 2020 in allen Betrieben mit Kurzarbeit halbiert. Diese Regelung werden wir auch im neuen Jahr 2021 fortführen. Dies sollte automatisch geschehen, sodass ihr euch darum nicht kümmern müsst.
Volle Leistungen für Mitglieder
Mit dem halben Beitrag hat man trotzdem den vollen Anspruch auf alle Leistungen:
- Beratung und Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht.
- Rechtsschutz und Vertretung auch vor Gericht ohne Eigenbeteiligung.
- Hilfe bei der Steuererklärung
- Beratung im Mietrecht
- Arbeitszeugnisberatung
- Hilfe in Rentenfragen
- Kostenloser Bildungsurlaub für Mitglieder: verdi-bw-hessen.de
- Beratung zur Ausbildung durch die ver.di-Jugend und unter ausbildung.info
- Schutz gegen berufliche Risiken und in Haftungsfällen über guv-fakulta.de
Weitere Informationen im Netz:
Abfindung, Kündigung oder Rente: reduzierter Beitrag
Viele Kolleginnen und Kollegen werden die Branche in den kommenden Monaten verlassen. Einige werden in die wohlverdiente Rente gehen. Einige werden Abfindungsprogramme ihres Arbeitgebers in Anspruch nehmen, oder werden gekündigt. Auch hier gilt ein reduzierter Mitgliedsbeitrag:
Bei Sperrzeiten: 2,50 Euro im Monat solange kein Einkommen oder Arbeitslosengeld bezogen wird. Abfindungen werden nicht angerechnet.
Bei Arbeitslosigkeit: 0,5% des Arbeitslosengeldes. Voller Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit dem Arbeitsamt. Prüfung von Arbeitszeugnis und neuem Arbeitsvertrag.
Bei Rente: 0,5% des Rentenbrutto. Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit der Kranken- oder Rentenkasse, sowie im Arbeitsrecht im Falle einer Erwerbstätigkeit.
Für Mitglieder rentennaher Jahrgänge gibt es zudem die ver.di-Rentenberatung. Weitere Infos unter ffm.verdi.de > Service > Hilfe in Rentenfragen.