ICTS Deutschland: MTV gekündigt – ICTS tritt Arbeitgeberverband bei

Tarifkommission kündigt Manteltarifvertrag!

Nach­dem bereits im April die Bun­des­ta­rif­kom­mis­si­on Avia­ti­on die Kün­di­gung des MTVs gegen­über dem Arbeit­ge­ber­ver­band beschlos­sen hat­te, hat nun auch die Haustarif­kommission über die­ses The­ma beraten.

Da der Man­tel­ta­rif­ver­trag 2013 sowohl mit dem BDSW, als auch mit der ICTS Deutsch­land abge­schlos­sen wur­de, muss­te die Kün­di­gung gegen­über der ICTS sepa­rat beschlos­sen und aus­ge­spro­chen werden.

Beitritt der ICTS Deutschland GmbH zum BDLS

Am 28.06.2018 erreich­te uns die Nach­richt, dass die ICTS Deutsch­land GmbH dem Arbeit­ge­ber­ver­band „BDLS – Bun­des­ver­band der Luft­si­cher­heits­un­ter­neh­men“ bei­tritt. Der 2017 gegrün­de­te BDLS soll die Ver­hand­lung der Tarif­ver­trä­ge vom vor­her zustän­di­gen Arbeit­ge­ber­ver­band „BDSW – Bun­des­ver­band der Sicher­heits­wirt­schaftüber­neh­men.

Damit ist die Zeit von Haus­ta­rif­ver­trä­gen zumin­dest für den Bereich der Luft­si­cher­heit bei der ICTS been­det. Mit dem Bei­tritt ist das Unter­neh­men an die bestehen­den Flä­chen­ta­rif­ver­trä­ge gebun­den. Dies gilt dann auch, wenn die in den meis­ten Bun­des­län­dern für all­ge­mein­ver­bind­lich erklär­ten Ent­gelt­ta­rif­ver­trä­ge zum Jah­res­en­de gekün­digt werden.

Die Tarif­ver­hand­lun­gen wer­den zukünf­tig von den jeweils zustän­di­gen Tarif­kom­mis­sio­nen auf Bun­des- bzw. Lan­des­ebe­ne geführt. Die Beschäf­tig­ten kön­nen sich damit auch an zukünf­ti­gen Tarif­aus­ein­an­der­set­zun­gen betei­li­gen und pro­fi­tie­ren von den dabei ent­ste­hen­den Tarifabschlüssen.

Die ICTS-Haus­ta­rif­kom­mis­si­on wird den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen der Bun­des­ta­rif­kom­mis­si­on ihre Vor­stel­lun­gen über­mit­teln, damit die­se bei den anste­hen­den Tarif­ver­hand­lun­gen mit dem BDLS berück­sich­tigt wer­den können

Tarifverträge wirken nur für Gewerkschaftsmitglieder nach!

Soll­ten die Tarif­ver­trä­ge nicht zum Jah­res­en­de neu abge­schlos­sen wer­den, wür­den die­se nur für ver.di-Mitglieder nach­wir­ken. Das bedeu­tet: Wer sich, auch nach dem 01.01.2019 die Vor­tei­le der Tarif­ver­trä­ge sichern will, soll­te noch vor­her ver.di-Mitglied werden!

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Down­load: 2018–28-06 Flug­blatt Kün­di­gung MTV Bei­tritt BDLS ICTS