Luftsicherheit: Erste Verhandlungsrunde ergebnislos

Der Auf­takt der Ent­gelt­ver­hand­lun­gen für die Sicher­heits- und Ser­vice­kräf­te in der Luft­si­cher­heit hat am 24. Janu­ar in Ber­lin stattgefunden.

ver.di lehnt erstes Angebot der Arbeitgeber als unzureichend ab!

Der Arbeit­ge­ber­ver­band BDLS hält auf­grund der wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on der Unter­neh­men die For­de­run­gen von ver.di für unrea­lis­tisch und lehn­te ins­be­son­de­re eine schnel­le Anglei­chung der Ent­gel­te für die neu­en Bun­des­län­der ab. Auch die For­de­rung einer bun­des­weit glei­chen Bezah­lung von glei­chen Tätig­kei­ten in der EG III sei „ völ­lig über­zo­gen“. 

Der BDLS unter­brei­te­te trotz­dem ein ers­tes Ange­bot:

  • Lauf­zeit von 2 Jah­ren – kei­ne rück­wir­ken­de Lohn­stei­ge­rung – also Leer­mo­na­te ab 01.01.2022!
  • Lohn­stei­ge­rung von 40 Cent pro Std. für 12 Mona­te und danach noch­mals 40 Cent für 12 Mona­te für 
    • die EG II in Bay­ern (außer Mün­chen), Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Sach­sen, Sach­sen-Anhalt, Thü­rin­gen, Rhein­land-Pfalz und Saar­land sowie
    • die EG III in Bay­ern, Bre­men, Ham­burg, Hes­sen, Nie­der­sach­sen, Schles­wig-Hol­stein, Ber­lin, Bran­den­burg, Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Sach­sen, Sach­sen-Anhalt, Thü­rin­gen, Nord­rhein-West­fa­len, Rhein­land-Pfalz und Saarland;
  • Lohn­stei­ge­rung von 30 Cent pro Std. für 12 Mona­te und danach noch­mals 30 Cent pro Std. für 12 Mona­te für alle ande­ren Entgeltgruppen
  • Kein Ange­bot zur Abschaf­fung der nied­ri­ge­ren Pro­be­zeit- und Ein­stiegs­löh­ne und
  • Kein Ange­bot für Beschäf­tig­te mit Monats­ent­gel­ten und kein Ange­bot für eine Mitgliedervorteilsregelung

Der BDLS lehn­te eine rück­wir­ken­de Lohn­er­hö­hung ab Janu­ar 2022 ab, da sie die­se Kos­ten nicht refi­nan­ziert bekom­men wür­den. Dies sei in den Ver­trä­gen mit den Auf­trag­ge­bern so gere­gelt. ver.di hat die Ein­sicht in die Ver­trä­ge ver­langt und deut­lich gemacht, dass es in der Tarif­ar­beit üblich sei, Löh­ne auch rück­wir­kend zu erhö­hen. Falls der Aus­schluss einer rück­wir­ken­den Refi­nan­zie­rung von tarif­li­chen Lohn­stei­ge­run­gen Bestand­teil der Ver­trä­ge sei, müs­se dies poli­tisch ange­gan­gen wer­den, da damit die Rech­te der Tarif­ver­trags­par­tei­en beschnit­ten werden.

Das Angebot vom BDLS ist unzureichend und wurde von ver.di abgelehnt. 

Das Ange­bot des BDLS mit einer Lauf­zeit von 2 Jah­ren führt unter Berück­sich­ti­gung der aktu­el­len und vor­her­ge­sag­ten Infla­ti­on zu einem Real­lohn­ver­lust. Die ange­bo­te­nen Anglei­chungs­schrit­te der Ent­gel­te Ost an das West­ni­veau sowie der regio­na­len Ent­gel­te an das höchs­te Ent­gelt­ni­veau sind völ­lig unzu­rei­chend.

Des­halb hält ver.di alle For­de­run­gen in vol­lem Umfang aufrecht! 

Für die Sicher­heits- und Ser­vice­kräf­te an Ver­kehrs­flug­hä­fen for­dern wir:

  • eine Lohn­er­hö­hung von min­des­tens einem Euro pro Stun­de bei einer Lauf­zeit von zwölf Monaten
  • Anhe­bung des Lohns für die Sicher­heits­kräf­te Fracht und Personal/​Warenkontrolle mit behörd­li­cher Prü­fung („ LSKK“ § 8, § 9, § 9a) auf das Niveau der Luft­si­cher­heits­as­sis­ten­ten (§ 5) („ Glei­cher Lohn für gleich­wer­ti­ge Arbeit“)
  • Bun­des­weit ein­heit­li­ches Stun­den­ent­gelt für Sicher­heits­kräf­te in der Bord­kar­ten­kon­trol­le, in der Siche­rung von sicher­heits­emp­find­li­chen Berei­chen, in der Flug­zeug­be­wa­chung u.a. mit Qua­li­fi­zie­rung und bestan­de­ner Prü­fung sowie in der Doku­men­ten­kon­trol­le. Angliechung auf das höchs­te Ent­gelt­ni­veau der Bundesländer.
  • Abschaf­fung der nied­ri­ge­ren Bezah­lung von Sicher­heits­kräf­ten beim Berufs­ein­stieg (Pro­be­zeit, bzw. 24 Mona­te in Hes­sen). Eine sol­che Rege­lung ist ange­sichts des Man­gels an qua­li­fi­zier­ten Arbeits­kräf­ten nicht mehr zeitgemäß.
  • Die Ent­gel­te für Beschäf­tig­te mit Monats­ent­gel­ten sind ent­spre­chend den For­de­run­gen für die Stun­den­ent­gel­te zu erhö­hen.
  • ver.di for­dert zudem eine Mit­glie­der­vor­teils­re­ge­lung.

Begrün­det hat ver.di die For­de­run­gen mit der wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung (gestie­ge­ne Pro­duk­ti­vi­tät, Wirt­schafts­wachs­tum und Preis­stei­ge­run­gen). Für die Gewin­nung von qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal und die Kon­kur­renz­fä­hig­keit der Bran­che muss der Lohn wei­ter anstei­gen, auch jetzt in der Coro­na­kri­se des Luft­ver­kehrs. Jetzt in das Per­so­nal zu inves­tie­ren, schafft eine siche­re Zukunft.

Arbeitgeber nicht in der Lage Corona-Prämie zu vereinbaren!

Nach­dem die Arbei­te­ge­ber unse­re For­de­run­gen abge­lehnt haben, und das vor­ge­leg­te Anbe­got nicht annehm­bar war, hat ver.di dar­auf­hin vor­ge­schla­gen, den Streit jetzt nicht wei­ter aus­zu­tra­gen, da es mög­lich sei, für das ers­te Quar­tal eine steu­er­freie Coro­na-Prä­mie in Höhe von 530€ schon in die­ser Ver­hand­lungs­run­de am 24.01. zu ver­ein­ba­ren und danach die Löh­ne zu erhöhen.

Der BDLS sah sich in die­ser Ver­hand­lungs­run­de nicht in der Lage eine Coro­na-Prä­mie für die Beschäf­tig­ten zu vereinbaren!

Die Ver­hand­lun­gen wer­den am 8. Febru­ar fort­ge­setzt. Jede For­de­rung bei einer Tarif­run­de muss gegen die Arbeit­ge­ber durch­ge­setzt wer­den. Dafür brau­chen wir aber

Dei­ne akti­ve Unterstützung!

Des­halb jetzt: Mit­ma­chen – Mit­glied werden. 

Denn nur als ver.di-Mitglied gibt es

  • Streik­geld
  • Rechts­an­spruch auf den Tariflohn
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Down­load: ver.di-Flugblatt Auf­takt­ver­hand­lun­gen 24.01.