Dürfen Beschäftigte in Sicherheitsbereichen zum Streik aufgerufen werden und streiken (z.B. Rechenzentrum, Eingangskontrolle, Revierfahrer etc.)?
Ja. Auch für diese Beschäftigte gilt das Streikrecht, wenn die Gewerkschaft sie zum Streik aufruft. Das Grundgesetz macht keine Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen. Beansprucht der Arbeitgeber einen Notdienst (z.B. Bewachung des Gebäudes), so ist dieser mit der Gewerkschaft zu vereinbaren. Ob es sogenannte „erhaltende Arbeiten“ gibt, wird von der Gewerkschaft geprüft und bei einer Notdienstvereinbarung berücksichtigt.