Wie hoch ist die ver.di-Streikunterstützung und wie berechnet sich diese?
Während eines Streiks zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt. Damit man sich so einen Streik überhaupt leisten kann, zahlt die Gewerkschaft ihren Mitgliedern daher Streikgeld. Doch wieviel eigentlich?
Grob gesagt, erhalten Mitglieder, 2,5‑fache ihres Monatsbeitrags als Streikgeld. Besteht die Mitgliedschaft weniger als 12 Monate, das 2,2‑fache. Teilzeitkräfte erhalten ggf. einen Zuschlag genau wie Kolleg*innen mit Kindern. Das Streikgeld ist steuerfrei.
Die Beantragung erfolgt in der Regel im lokalen Streikbüro, kann inzwischen aber auch digital in „meine ver.di“ im Bereich „Leistungen“ beantragt werden. Als Mitglied füllst du hier wie dort einfach das Erfassungsformular für die Streikunterstützung aus.
Für alle weiteren Fragen zum Thema Streikunterstützung stehen dir deine Ansprechpartner im zuständigen Bezirk zur Verfügung.
Ausführliche Informationen auf verdi.de: ver.di – Streikunterstützung
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