Streiklexikon Teil 2

Wie hoch ist die ver.di-Streikunterstützung und wie berechnet sich diese?

Wäh­rend eines Streiks zahlt der Arbeit­ge­ber kein Gehalt. Damit man sich so einen Streik über­haupt leis­ten kann, zahlt die Gewerk­schaft ihren Mit­glie­dern daher Streik­geld. Doch wie­viel eigentlich?

Grob gesagt, erhal­ten Mit­glie­der, 2,5‑fache ihres Monats­bei­trags als Streik­geld. Besteht die Mit­glied­schaft weni­ger als 12 Mona­te, das 2,2‑fache. Teil­zeit­kräf­te erhal­ten ggf. einen Zuschlag genau wie Kolleg*innen mit Kin­dern. Das Streik­geld ist steuerfrei.

Die Bean­tra­gung erfolgt in der Regel im loka­len Streik­bü­ro, kann inzwi­schen aber auch digi­tal in „mei­ne ver.di“ im Bereich „Leis­tun­gen“ bean­tragt wer­den. Als Mit­glied füllst du hier wie dort ein­fach das Erfas­sungs­for­mu­lar für die Streik­un­ter­stüt­zung aus.

Für alle wei­te­ren Fra­gen zum The­ma Streik­un­ter­stüt­zung ste­hen dir dei­ne Ansprech­part­ner im zustän­di­gen Bezirk zur Verfügung.

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen auf verdi.de: ver.di – Streikunterstützung

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