Streiklexikon Teil 3

Muss der Arbeitgeber für Streikzeiten das Gehalt weiterzahlen?

Nein. Der Arbeit­ge­ber kann (muss nicht) für Streik­zei­ten das Gehalt kür­zen. Der Arbeit­ge­ber darf nicht ohne Zustim­mung der Arbeit­neh­mer/-innen Arbeits­zeit vom Arbeits­zeit­kon­to für die Teil­nah­me am Streik ver­rech­nen. Damit man sich einen Streik trotz­dem leis­ten kann, erhal­ten Gewerk­schafts­mit­glie­der Streik­geld.

Noch kein Gewerk­schafts­mit­glied? Dann aber schnell rüber zu mitgliedwerden.verdi.de! Wer rück­wir­kend zum 01.12.2023 bei­tritt erwirbt noch Anspruch auf Streik­geld im Januar!