Muss der Arbeitgeber für Streikzeiten das Gehalt weiterzahlen?
Nein. Der Arbeitgeber kann (muss nicht) für Streikzeiten das Gehalt kürzen. Der Arbeitgeber darf nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmer/-innen Arbeitszeit vom Arbeitszeitkonto für die Teilnahme am Streik verrechnen. Damit man sich einen Streik trotzdem leisten kann, erhalten Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld.
Noch kein Gewerkschaftsmitglied? Dann aber schnell rüber zu mitgliedwerden.verdi.de! Wer rückwirkend zum 01.12.2023 beitritt erwirbt noch Anspruch auf Streikgeld im Januar!