Entgeltfortzahlung an Feiertagen? Gibt’s auch in der Sicherheitsbranche!

Entgeltfortzahlung an Feiertagen? Gibt’s auch in der Sicherheitsbranche!

Arbeit an Sonn- und Fei­er­ta­gen, teil­wei­se über 200 Stun­den im Monat arbei­ten, all das ist typisch für die Sicher­heits­bran­che. Doch es gibt sie auch bei uns: Jobs an denen nur von Mon­tag bis Frei­tag gear­bei­tet wird, und an Wochen­fei­er­ta­gen nicht. 
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Wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt

Wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt

40 Euro Entschädigung   Immer wie­der kommt es vor, dass Arbeit­ge­ber den Lohn nicht pünkt­lich zah­len. Bis­her konn­ten Beschäf­tig­te dage­gen wenig unter­neh­men. Jetzt gibt es dazu eine neue Vor­schrift: § 288 Absatz 5 BGB. Die...
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